Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

21. Februar 2024: Strafverfahren wegen Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unterschlagung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Paketzusteller ein Telefon nicht ausgeliefert, sondern für sich behalten zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach dem Gespräch mit unserem Mandanten, nahm Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus.

Anschließend beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Potsdam in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte er glaubhaft den tatsächlichen Tathergang dar. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Die Einstellung des Verfahrens war für unseren Mandanten eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Insolvenzordnung (InsO) und Abgaben zur Sozialversicherung

19. Februar 2024: Verstoß gegen die Insolvenzordnung und keine Abgaben zur Sozialversicherung geleistet - Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschuldigt, den Insolvenzantrag für sein Unternehmen nicht rechtzeitig gestellt sowie keine Abgaben zur Sozialversicherung geleistet zu haben. Gemäß § 15a InsO muss der Geschäftsführer als Vertretungsorgan bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern stellen. Andernfalls droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Nach § 266a StGB muss der Arbeitgeber Abgaben des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung bei der Einzugsstelle, also bei der jeweiligen Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers, bezahlen. Bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Aufgrund der Beschuldigung kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. In einem langen Telefonat trug Rechtsanwalt Dietrich ausführlich vor, dass es bereits an der Insolvenzreife des Unternehmens fehlte, sodass ein strafbares Verhalten nach § 15a InsO nicht gegeben war. Daneben wies Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz auf die geringe Schuld unseres Mandanten und legte diese glaubhaft dar.

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

14. Februar 2024: Widertand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt

Unser Mandant war ersichtlich erleichtert als ihm Rechtsanwalt Dietrich mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Hagen davon überzeugen konnte, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflagen einzustellen.

Zuvor hatte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen der Eishockey-Spielbegegnung der Iserlohn Roosters gegen den EHC Eisbären Berlin in eine polizeiliche Maßnahme geraten zu sein und Widerstand gegen diverse Polizeibeamte geleistet zu haben. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Hagen gegen unseren Mandanten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hagen an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich den tatsächlichen Tathergang vor und legte in diesem Zusammenhang glaubhaft dar, dass sich unser Mandant zu keiner Zeit einer polizeilichen Maßnahme entziehen wollte. Darüber hinaus nutzte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Zeugenaussagen zu Gunsten unseres Mandanten und legte auf diesem Wege argumentativ dar, dass von unserem Mandanten entgegen der anzeigenden Polizeibeamten keinerlei Widerstandshandlungen ausgegangen waren.

Die Staatsanwaltschaft Hagen folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung im besonders schweren Fall

12. Februar 2024: Versuchte Vergewaltigung an einer ehemaligen Arbeitskollegin – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Folgendes war geschehen: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter Vergewaltigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Arbeitskollegin in seinem Auto angefasst und versucht zu haben, ihr seinen Penis in den Mund zu drücken. Trotz wiederholter Bitte mit den Handlungen aufzuhören, soll unser Mandant das vermeintlich geschädigte Opfer weiterhin aufdringlich berührt haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen versuchter Vergewaltigung.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang führte er glaubhaft die eigentliche Intention des vermeintlich geschädigten Opfers bezüglich des Treffens mit unserem Mandanten aus und zeigte auf diesem Wege mithilfe zahlreicher Beweismittel aus der Ermittlungsakte, dass unser Mandant vielmehr selbst Opfer einer Falschbeschuldigung war. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl

09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, suchte unser heranwachsender Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, entweder das Fahrrad eines Zeugen aus dem Kellerhaus des Wohnhauses entwendet oder dieses bei der Internetplattform Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Der Eigentümer des Fahrrads soll zufällig sein vermisstes Fahrrad bei Ebay Kleinanzeigen entdeckt und unverzüglich die Polizei alarmiert haben. Zwei Polizeibeamten nahmen daraufhin Kontakt mit unserem Mandanten auf und gaben sich als Interessenten aus. Im Zuge der Verkaufsverhandlung über das gestohlene Fahrrad gaben sich die Polizeibeamten als Beamte zu erkennen und brachten unseren Mandanten und weitere Zeugen zur Polizeistelle.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert. 

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

07. Februar 2024: Computerbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

 

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser Mandant selbst ein Opfer in dem gegen ihn geführten Strafverfahren war. Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den Geschehensablauf dar und zeigte auf diesem Wege, wie es zu einem Datenmissbrauch durch die unbekannten Täter kam, die ohne die Kenntnis unseres Mandanten ein Bankkonto eröffneten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenunterdrückung

25. Januar 2024: Veränderung eines Testaments – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren ohne Auflagen ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Zuvor hatte sich jedoch folgendes ereignet: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenunterdrückung von der Polizei erhalten hatte, suchte unser Mandant mit diesem Schreiben die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Testament seiner Schwägerin vernichtet zu haben. Nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, arbeitete er sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In seinem Schriftsatz führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass es der Feststellung bedürfe, ob es sich bei dem von unserem Mandanten vernichteten Schriftstück tatsächlich um ein Testament gehandelt hat. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Auch wies er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin und verneinte argumentativ das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einstellten.