Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung

15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung ermittelte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um die Verteidigung in ihrem Fall. Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fahrausweisprüferin Fahrgästen bei festgestellten Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen einen Beleg eines gefälschten Quittungsblock über die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von jeweils 60,00 € überreicht und das Geld für sich behalten.

Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

11. März 2021: Vorwurf des Erwerbs von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Die Staatsanwaltschaft Potsdam führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, da er per WhatsApp Cannabis erworben haben soll. In dem von der Polizei sichergestellten Chatverlauf soll unser Mandant nach Auffassung der Polizei Betäubungsmittel bestellt haben.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste nach Durchsicht der Akte einen Schriftsatz. In diesem beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Er trug unter anderem vor, dass der zu der Handynummer gehörende Vertrag zwar auf den Namen von unserem Mandanten laufen soll, dies jedoch nichts über die Nutzungsverhältnisse des Handys im gegenständlichen Zeitraum aussage. Auch sei die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich um eine Cannabisbestellung, nicht weiter erläutert worden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

09. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs

Da unsere Mandantin es unterlassen hatte, die zwischenzeitliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dem Jobcenter zu melden, soll sie unrechtmäßige Sozialleistungen bezogen haben. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte deshalb gegen unsere Mandantin einen Strafbefehl wegen Betruges beantragt, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

Nachdem ihr der Strafbefehl zugestellt worden ist, nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Rückzahlung des vom Jobcenters überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die psychische Erkrankung unserer Mandantin hin und machte glaubhaft, dass es ihr daher unmöglich war, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Vielmehr hatte sie aufgrund ihrer Wohnungs- und Arbeitslosigkeit nicht bemerkt, weiterhin Sozialleistungen erhalten zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht daher davon überzeugen, dass unsere Mandantin eine nur geringe Schuld zu tragen hatte. Das Verfahren konnte folglich durch eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe des überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Hierüber war unsere Mandantin angesichts des psychisch sehr belastenden Strafverfahrens sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. März 2021: Beleidigung in zwei Fällen – Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Unserer Mandantin wurde im Rahmen einer wiederholten Auseinandersetzung mit ihrer Nachbarin vorgeworfen, diese in zwei Fällen im Abstand von einem Monat beleidigt zu haben. Auch soll dies ein Zeuge, der Lebensgefährte der Nachbarin, beobachtet haben. Im Zuge dessen wurde gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt herausarbeiten und zeigte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf, dass unsere Mandantin ihre Nachbarin im Rahmen einer wechselseitigen Auseinandersetzung auf die Leinenpflicht für ihren Hund hingewiesen hatte. Hierauf reagierte die Zeugin jedoch aggressiv und unserer Mandantin gegenüber beleidigend.  Der freilaufende Hund der Zeugin war bereits in der Vergangenheit wiederholt aggressiv auf fremde Personen und andere Hunde zugelaufen. So kam es auch zu einem Bissvorfall zwischen den Hunden unserer Mandantin und der Zeugin. Da unsere Mandantin dies beim zuständigen Ordnungsamt meldete, konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Strafanzeige gegen unsere Mandantin wohl aus Ärger hierüber erstellt wurde. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hin. Nach der Herausarbeitung des Sachverhalts durch Herrn Dietrich war die auch Staatsanwaltschaft hiervon überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

05. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg ein Einzelfallhelfer zugeordnet. Dieser sollte ihm als Eingliederungshilfe bei der Stärkung der psychischen, physischen und sozialen Kompetenzen helfen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde seinem Einzelfallhelfer jedoch vorgeworfen, auch Leistungen abrechnet zu haben, die er nicht erbracht hatte. Unser Mandant soll die unrechtmäßigen Stundenabrechnungen seines Einzelfallhelfers abgezeichnet haben. Hierdurch war es seinem Einzelfallhelfer möglich, die nicht erbrachten Leistungen mit den Bezirksämtern abzurechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Vorteilsgewährung

03. März 2021: Vorteilsgewährung in der Ausländerbehörde – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Unsere Mandantin und ihr Ehemann hatten die Ausländerbehörde in Berlin Moabit wegen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aufgesucht. Beim Verlassen des Büros legte unsere Mandantin dem zuständigen Sachbearbeiter einen Umschlag auf den Arbeitsplatz, in welchem sich mehrere hundert Euro befanden. Da dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine strafbare Vorteilsgewährung darstellt, wurde gegen unsere Mandantin eine Strafanzeige erstattet.

Nachdem unsere Mandantin ihre Belehrung als Beschuldigte erhalten hatte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat. Dieser beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste anschließend ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich hatte herausgearbeitet, dass eine etwaige Schuld unserer Mandantin nur gering war und regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage gemäß § 153a StPO einzustellen. Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Übergabe des Geldes an den Sachbearbeiter lediglich einen Ausdruck ihrer Dankbarkeit darstellte. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass solche Gesten der Dankbarkeit in der Heimat der Eheleute sozialtypisch sind. Die Staatsanwaltschaft ließ sich schließlich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

01. März 2021: Strafverfahren wegen Diebstahls einer großen Menge an Bargeld mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin soll ein Fahrzeug angemietet haben, in dem sich noch eine Tasche des Vormieters mit einer großen Menge an Bargeld befunden haben soll. Diese Tasche und das Bargeld soll unsere Mandantin für sich behalten haben, ohne Maßnahmen zur Rückgabe des Geldes zu veranlassen, sich insbesondere an den Fahrzeugvermieter zu wenden oder die Polizei einzuschalten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unsere Mandantin daher ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Aus diesem Grund ließ sich unsere Mandantin von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unsere Mandantin kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich insbesondere vor, dass nicht nachgewiesen werden könnte, dass der Vorbesitzer wie behauptet überhaupt die große Menge an Bargeld abgehoben hatte und dass sich das Geld tatsächlich in dem von unserer Mandantin angemieteten Fahrzeug befunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahls. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, war auch die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweises einzustellen.