Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurden zwei Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Zum einen hatte er während der Silvesternacht in Berlin-Neukölln mit einer Pistole Knallpatronen in Luft geschossen, obwohl er nicht im Besitz eines dafür nötigen Waffenscheins war. Bei diesem Geschehen wurde er von einer vorbeifahrenden Polizeistreife beobachtet, anschließend gestellt und durchsucht. Zum anderen führte unser Mandant zur selben Zeit Pyrotechnik aus Polen, die in Deutschland nicht zugelassen ist und unter das Sprengstoffgesetz fällt, mit sich. Diese Gegenstände fand die Polizei im Zuge der Durchsuchung.

Unser Mandant wurde dann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz beschuldigt. Nachdem unser Mandant im Internet nach geeigneten Strafverteidigern umgeschaut hatte, mandatierte er schließlich Rechtsanwalt Dietrich in diesem Fall. Nachdem das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde, beantragte diese Strafbefehle wegen beider Verstöße beim Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin Einspruch ein. Das Amtsgericht Tiergarten terminierte dann für eine mündliche Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft die geringe Schuld unseres Mandanten sowohl im Falle des Verstoßes gegen das Sprengstoff- als auch Waffengesetz herausarbeiten. Unser Mandant war sich über ein Verbot bezüglich des Waffengebrauchs nicht im Klaren gewesen und hatte die Pyrotechnik zudem geschenkt bekommen. Angesichts dieser Umstände regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft stimmten dieser Verfahrenserledigung zu, worüber unser Mandant überglücklich war. So kam es zu keiner Eintragung ins Bundeszentralregister.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen einer einfachen Körperverletzung wurde gegen unseren Mandanten in Alt-Hohenschönhausen von der Berliner Polizei ermittelt. Er soll seine Tochter während eines Streitgesprächs auf den Mund gehauen haben. Das Geschehen wurde von der Mutter, welche getrennt von Vater und Tochter lebt, zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Polizeibeamten vernahmen im weiteren Verlauf sowohl die Mutter als auch die Tochter zu dem Geschehen.

Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)

18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Subventionsbetruges. Er soll bei einer Berliner Bank Corona-Soforthilfen in Höhe von mehreren tausend Euro beantragt und erhalten haben und dabei gewusst haben, dass nur hauptberuflich Gewerbetreibende einen Zuschuss beantragen dürfen. Obwohl er sein Unternehmen nur als Nebenerwerb angemeldet hatte, soll er dennoch die Corona-Soforthilfe beantragt haben. Die Behörden waren auf unseren Mandanten aufmerksam geworden, da er kein eigenes Bankkonto besitzt und auf dem Antrag für die Corona-Soforthilfe das Bankkonto eines Bekannten angegeben hatte, von dem das Geld dann am Tag nach Erhalt komplett in bar abgebucht worden war.  Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Strafverfahren wegen Subventionsbetruges.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

17. Dezember 2020: Vergewaltigung – Freispruch in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung von der Berliner Polizei ermittelt worden. Ihm wurde von seiner damaligen Freundin zur Last gelegt, dass er sie in seiner Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde gewaltsam zum Geschlechtsverkehr genötigt haben soll. Kurze Zeit später vertraute sich die Freundin bezüglich des Geschehens ihrem Umfeld an.

Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet und umfangreiche Ermittlungen gegen unseren Mandanten als Beschuldigten veranlasst. Als Beweismittel wurden dabei unter anderem ein ärztlicher Befundbericht über die Freundin, ein Sicherstellungsprotokoll, welches im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten erstellt worden war sowie entsprechende DNA-Probeentnahmen der beiden zusammengetragen. Neben der polizeilichen Aussage der Freundin belastete unseren Mandanten auch eine eigene Einlassung gegenüber einem Polizeibeamten während der Wohnungsdurchsuchung, in der er den Geschlechtsverkehr zugab, schwer. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant schließlich Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht und wertete die umfangreichen Ermittlungsergebnisse aus. Angesicht der Beweislage erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB. Vom Amtsgericht Tiergarten wurde sodann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere zahlreiche Widersprüche in der polizeilichen Aussage der Freundin und deren Aussage in der mündlichen Verhandlung herausarbeiten. Der Vorwurf, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich stattgefunden habe und das unser Mandant gewaltsam handelte, konnte so von Rechtsanwalt Dietrich ausgeräumt werden. Deshalb musste unser Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung durch das Amtsgericht Tiergarten freigesprochen werden. Angesicht der Straferwartung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen

Von der Polizei Berlin waren Ermittlungen gegen unseren Mandaten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt worden. Im Rahmen einer Säuberung seines Autos in Berlin-Lichtenberg hatte er die Fahrertür unvorsichtig geöffnet und dadurch den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht. Der Fahrradfahrer zog sich dadurch eine Schnittverletzung und Prellungen im Arm und Beinbereich zu. Das Geschehen konnte von zwei Freunden des Fahrradfahrers bezeugt werden. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen waren, wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Diese erhob angesichts der Beweislage und dem Vorstrafenregister unseres Mandanten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

14. Dezember 2020: Beim Ladendiebstahl erwischt – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls von der Polizei Aachen geführt. Unser Mandant hatte in einem Baumarkt Werkmaterialien aus der Auslage entnommen, diese dann versteckt bei sich geführt und an der Kasse nicht bezahlt. Dieses Verhalten wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, der unseren Mandanten beim Verlassen des Geschäfts dann stellte.

Nachdem die Polizei verständigt und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen worden waren, wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung der Polizei wegen Ladendiebstahls. Damit wandte er sich via E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich nahm das Mandat an und beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte setzte er dann einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Aachen auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe anregte. Zur Begründung führte er aus, dass unserem Mandanten angesichts der am Tattag bestehenden belasteten Gesamtsituation nur eine geringe Schuld treffe. Auch seien der fehlende Schaden des Geschäfts sowie weitere persönliche Umstände in der Person unseres Mandanten zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Entziehung Minderjähriger

11. Dezember 2020: Entziehung Minderjähriger – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen des Straftatbestandes der Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren der Berliner Polizei geführt. Unser Mandant hatte zwei seiner Kinder von der Schule abgeholt und ist mit ihnen ins Ausland zu Verwandten gereist, obwohl dies mit der Mutter nicht abgesprochen war. Die Mutter befand sich zu der Zeit aufgrund eines Urlaubs ebenfalls im Ausland. Vom dortigen Aufenthaltsort nahm ein Verwandter unseres Mandanten in dessen Auftrag ein weiteres Kind von ihm gegen den Widerstand der Mutter mit. Zusammen mit seinen drei Kindern hielt sich unser Mandant dann für eine gewisse Zeit im Ausland auf. Die Mutter der Kinder stellte, nachdem sie wieder in Deutschland angekommen war, Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen der Entziehung Minderjähriger.

Nachdem das Verfahren seitens der Polizei abgeschlossen war, wurde es an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Zwischenzeitlich war bekannt geworden, dass sich unser Mandant wegen diverser Behördengänge ohne seine Kinder in Deutschland aufhalte. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer bestehenden Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen unseren Mandanten. Bei der nächsten Einreise nach Deutschland – dieses Mal in Begleitung seiner Kinder - wurde unser Mandant dann aufgrund des Haftbefehls am Flughafen in Berlin festgestellt und in Untersuchungshaft verbracht. Von dort nahm unser Mandant dann Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend eine mündliche Haftprüfung. Durch Rechtsanwalt Dietrich war dessen Ergebnis, dass der Haftbefehl aufgehoben und unser Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und verfasste, nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Beweislage an, die sich aufgrund fehlender glaubhafter Zeugenaussagen ergeben würde. Weiterhin gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Erfahrung der Untersuchungshaft bereits zu einer eindringlichen Läuterung unseres Mandanten geführt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich diesen Einlassungen an und stimmte einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu.