Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

18. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde von der Berliner Polizei gegen unseren Mandanten ermittelt. Er soll seiner ehemaligen Mitbewohnerin in Berlin-Lichtenberg einen Geldbetrag aus dem Geldbeutel entnommen haben. Die Mitbewohnerin hatte erst einen Tag später gemerkt haben, dass der Geldbetrag fehlt und sofort Anzeige gegen unseren Mandanten als Täter erstattet.

Unser Mandant zeigte sich hierüber sehr erstaunt und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall. Nach vorgenommener Akteneinsicht verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Der Schriftsatz enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass kein Tatnachweis gegen unseren Mandanten geführt worden war und alle Anschuldigungen auf den Aussagen der Mitbewohnerin beruhten. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Anschuldigungen auf dem zerrütteten Verhältnis zwischen den Beteiligten und einer noch offenen Forderung der Mitbewohnerin zurückzuführen sein. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB

16. November 2020: Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung gegen Auflage

Gegen unseren heranwachsenden Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von pornographischen Schriften an Jugendliche gem. § 184 StGB geführt. Unser Mandant soll in Großbeeren ein Video an eine Jugendliche verschickt haben, auf dem er sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll. Die Jugendliche war zu diesem Zeitpunkt wesentlich jünger als unser Mandant. Unser Mandant ließ sich zunächst von einer anderen Rechtsanwältin vertreten. Im Rahmen dieser Vertretung machte unser Mandant dann umfassende Einlassungen zum Tatvorwurf und gab zu, ein Video sexuellen Inhalts erstellt und an die Jugendliche geschickt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam klagte unseren Mandanten daraufhin wegen der Verbreitung von pornographischen Schriften nach § 184 StGB an. Unser Mandant entschied sich dann, Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und verschaffte sich einen genaueren Überblick. Er setzte dann umgehend ein Schreiben an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung auf, das Verfahren gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete seine Anregung damit, dass das Verhalten unseres Mandanten als generationstypisch einzustufen sei und er von einer Gleichartigkeit der Jugendlichen ausging. Zudem kam Rechtsanwalt Dietrich auf die zu befürchtenden sozialen Veränderungen und die durch das Verfahren hervorgerufenen Belastungen bei unserem Mandanten zu sprechen. Angesichts dieser Ausführungen folgte das Amtsgericht Zossen der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren nach Jugendgerichtsgesetz gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

12. November 2020: Ladendiebstahl – Einstellung gegen Geldauflage

Weil er einen Ladendiebstahl begangen haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll ein Netzteil in einem Elektronikfachhandel in Berlin-Neukölln entwendet haben. Die Tat fiel erst auf, nachdem ein Kunde den leeren Karton des Netzteils gefunden hatte. Bei der darauffolgenden Überprüfung der Videoaufnahmen durch den Ladendetektiv konnte eine Diebstahlshandlung festgestellt werden. Als unser Mandant das Geschäft geraume Zeit später erneut aufsuchte, erkannte und stellte ihn der Ladendetektiv.

Der weitere Vorgang wurde dann an die Polizei Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Umgehend kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus und verfasste anschließend einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Er begründete diese Einstellung insbesondere mit der belastenden und schwierigen Gesamtsituation unseres Mandanten. Auch das sehr kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber dem Ladendetektiv und der Polizei führte Rechtsanwalt Dietrich dabei aus. Insgesamt war die Schuld unseres Mandanten daher als gering zu betrachten. Diesen Einlassungen folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz

10. November 2020: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz – Einstellung wegen geringer Schuld

Mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserer Mandantin wurde darin vorgeworfen, in Berlin-Prenzlauer Berg eine andere Person ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild in eine Messenger-Gruppe gestellt zu haben. Die fotografierte Person erfuhr von diesem Einstellen durch einen Bekannten. Umgehend erstattete sie daher Anzeige gegen unsere Mandantin.

Unsere Mandantin erschien bei der Polizei Berlin, nachdem sie eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, und machte umfassende Aussagen zum Tatvorwurf. Insbesondere gab sie zu, Bilder gemacht und diese in die Gruppe gestellt zu haben. Ihrer Meinung handelte es sich bei ihrer Tat um ein legitimes Mittel, um die Identität der anderen Hundehalterin zu ermitteln. Umso überraschter war sie, als sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt. Nachdem sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragte hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In einem wenig später aufgesetzten Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren wegen geringer Schuld und mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich bezweifelte dabei ausführlich, dass der Tatbestand aus dem Kunsturhebergesetzt erfüllt sei. Dazu ließ er sich umfassend zu den Fragen ein, ob ein öffentliches „Zur-Schauen-Stellen“ vorliege und ob das Fotografieren ein probates Mittel darstelle, seine Rechte und Interessen zu wahren. Hintergrund war, dass der Hund unserer Mandantin von dem Hund der anderen Person verletzt worden war. Unsere Mandantin stellte die andere Hundehalterin zur Rede. Diese nahm allerdings die Flucht auf. Auch unsere Mandantin selbst wurde verletzt, nachdem sie versuchte hatte, die Flucht der anderen Person zu unterbinden. Zudem betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandantin während der gesamten Verfahrensdauer. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. November 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Unsere Mandantin war von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt worden, gemeinschaftlich handelnd Betäubungsmittel bzw. „Kath“ nach Deutschland eingeführt zu haben. Zuvor war vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg gegen unsere Mandantin ermittelt worden. Unsere Mandantin soll eine Postsendung aus Afrika im Auftrag eines weiteren Angeschuldigten geschickt bekommen und angenommen sowie eine weitere Sendung erwartet haben. In dem angenommenen Paket soll sich die Droge „Kath“ befunden haben. Das Paket soll hingegen als Tee ausgewiesen worden sein. Bei drei weiteren Angeschuldigten verhielt es sich ähnlich. Auch sie sollten sich angeblich Tee liefern lassen und dem Angeschuldigten anschließend übergeben.

Der Auftraggeber unserer Mandantin verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Tee. Nachdem unsere Mandantin zunächst von einer strafbaren Handlung im Wege der Beschuldigtenvorladung erfuhr, setzte sie sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung und beauftragte ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht, wertete diese nach Erhalt gründlich aus und verfasste ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er eine Verfahrenseinstellung gegen das Ableisten von Sozialstunden an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei besonders deutlich auf den Umstand, dass unsere Mandantin überhaupt nicht gewusst haben konnte, dass sich in dem von ihr angenommenen Paket Betäubungsmittel befunden haben. Auch war es unserer Mandantin nicht möglich gewesen, anderweitig darauf zu schließen, dass sich in dem Paket Betäubungsmittel befunden haben. Insbesondere handelte es sich um eine wesentliches Arbeitsfeld des Auftraggebers unserer Mandantin, Tee zu im- und exportieren. Dennoch wurde unsere Mandantin wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. In einem persönlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich für unsere Mandantin eine solche Einstellungsmöglichkeit erwirken. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich erneut nachdrücklich auf die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe ein. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Weil sie einen Sozialleistungsbetrug begangen haben soll, wurde gegen unsere Mandantin von der Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt. So soll sie gegenüber dem Jobcenter in Regenburg verschwiegen haben, dass sie eine neue Arbeitsstelle in Berlin angetreten hatte. Dadurch soll sie Sozialleistungen erhalten haben, obwohl sie auf den Betrag keinen Anspruch gehabt hätte. Nachdem unserer Mandantin durch eine Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei bekannt wurde, dass gegen sie ermittelt wird, suchte sie umgehend Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.

Dieser nahm das Mandat an und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an das Amtsgericht Regensburg. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Dabei betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Unregelmäßigkeiten und teils chaotischen Umstände, die ein Umzug mit sich führt. Vor diesem Hintergrund war unserer Mandantin eine rechtzeitige Rückmeldung beim Jobcenter nicht möglich gewesen. Das Amtsgericht Regensburg folgte diesen Einlassungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB

04. November 2020: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil er sich nach § 183a StGB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen strafbar gemacht haben soll. Er soll in Berlin-Friedrichsfelde für eine geraume Zeit im Innenhof eines Wohnhauses auf einer Bank gelegen und sich dabei am Genital manipuliert haben. Diese Handlungen wurden von einem Paar aus einer der umliegenden Wohnungen heraus beobachtet. Diese waren es auch, die unseren Mandanten bei der Polizei Berlin angezeigt hatten.

Nachdem die Polizei erschienen war und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen hatte, wurde zusätzlich ein Alkoholtest vorgenommen. Dieser Alkoholtest fiel hoch aus. Nachdem unser Mandant noch vor Ort entlassen worden war, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich bestritt den Tatvorwurf und stellte den Sachverhalt aus Sicht unseres Mandanten dar. Dieser habe lediglich urinieren wollen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin die schwierige und belastende Beziehungslage unseres Mandanten genauer aus. Dabei verwertete Rechtsanwalt Dietrich vor allem die starke Alkoholisierung unseres Mandanten zur Tatzeit. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen als Missverständnis gegenüber den beiden Zeugen darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen ihrerseits nicht entkräften und stellte daher das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant, der sich sichtlich um eine Ordnung seiner Verhältnisse bemüht hatte, war über diesen Neustart sehr erleichtert.