Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung

17. Januar 2023: U-Bahn Schlägerei – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in der U-Bahn der Bahnlinie 2 in Richtung Pankow einen anderen mit der Faust geschlagen zu haben, nachdem dieser ihn zuvor schubste und ebenfalls schlug. Unser Mandant alarmierte daraufhin die Polizei.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass sich unser Mandant lediglich verteidigte, nachdem auf ihn eingeschlagen wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

11. Januar 2023: Arbeitskollegin unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, seine Arbeitskollegin sexuell belästigt zu haben. Nach den Schilderungen der Arbeitskollegin, soll unser Mandant ihr mehrere Komplimente bezüglich ihres Aussehens gemacht haben, trotz der Bitte damit aufzuhören. Zudem soll unser Mandat seine Arbeitskollegin unerwünscht z.B. an den Po angefasst sowie umarmt haben. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrichs Antrag auf Akteneinsicht übergangen wurde und ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt wurde, kam es dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Hauptverhandlung. Das Amtsgericht Tiergarten, welches von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Berufung einlegte, stimmte das Landgericht Berlin Rechtsanwalt Dietrichs Anregung zu, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung

Nachdem unser Mandant als Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus angestellt wurde, sichtete die Leitstelle des Kaufhauses die Aufnahmen der Videokameras, da es zu Warenfehlbeständen gekommen war. Auf diesen hat man unseren Mandanten gesehen haben, wie er mit leeren Taschen in die Geschäfte des Kaufhauses ging und anschließend mit gefüllten Taschen das Geschäft verließ. Als er anschließend mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, räumte er ein, Artikel in einem Wert von ca. 15.000,00 € aus dem Kaufhaus entwendet zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten diverse hochwertige Bekleidungsgegenstände aufgefunden werden. Der Wert der Waren belief sich dabei auf mehrere Tausend Euro.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.

Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede

20. Dezember 2022: Hass-Mails – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen übler Nachrede von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den Mitarbeiter einer Firma vor seinen Chefs in E-Mails schlecht geredet zu haben und auch ihm selber beleidigende Mails geschickt zu haben. Die IP-Adresse konnte auf die Firma zurückgeführt werden, in der unser Mandant arbeitet. Nach seiner Aussage gab es vor ein paar Jahren Streit zwischen den Beiden, weshalb er unseren Mandanten als Verfasser der Mails verdächtigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger auf und beantragte Akteneinsicht. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Unter anderem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Firma, in der unser Mandant mittlerweile arbeitet, über einen VPN-Zugang verfügt. Mit diesem besteht die Möglichkeit die Mails aus anderen Standorten der Firma geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Gesetz über explosionsartige Stoffe

14. Dezember 2022: Bestellung von pyrotechnischen Gegenständen aus dem Ausland – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, gegen das Gesetz über explosionsartige Stoffe (SprengG) verstoßen zu haben, indem sie pyrotechnische Gegenstände aus Polen bestellte. In der vom Zollfahndungsamt kontrollierten Sendung mit der Adresse unserer Mandantin, befanden sich mehrere Raketen sowie Feuerwerksbatterien. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unsere Mandantin sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die fehlerhaft gemachten Angaben hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass unsere Mandantin diese Sendung bestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verleumdung

05. Dezember 2022: Bezeichnung als Kinderschänder – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die angeblich geschädigte Person sagte bei der Polizei aus, dass unsere Mandantin in einem Viertel in Berlin-Neukölln rumerzählt haben soll, dass er ein Kinderschänder ist. Das sollen ihm Nachbarn erzählt haben. Mit der Vorladung von der Polizei als Beschuldigte wegen Verleumdung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Der Straftatbestand der Verleumdung ist dann erfüllt, wenn wissentlich eine unwahre, ehrverletzende Tatsache über eine andere Person verbreitet wird.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit der Mandantin besprochen hatte, beantragte er bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. In einem Schriftsatz führt Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin im Zeitraum vor der Anzeige gar nicht in Berlin war. Zudem wies er darauf hin, dass es keine unabhängigen Zeugen gibt, die den Vorwurf bestätigen können. Die vermeintlichen Zeugen möchte der angeblich Geschädigte nicht benennen.

Die Amtsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

29. November 2022: Veröffentlichen einer kinderpornographischen Datei auf Facebook – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie (184b StGB) geführt wurde. Demnach soll er auf seinem Facebook-Account eine kinderpornographische Datei veröffentlich haben.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In diesem drängte Rechtsanwalt Dietrich den Verdacht auf, dass auch eine unbekannte dritte Person den auf den Namen unseres Mandanten laufenden Facebook-Account benutzt haben könnte. Auch die hinterlegte Telefonnummer, die nicht auf unseren Mandanten registriert ist, legt diesen Verdacht nahe.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.