Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

27. August 2014: Freispruch vom Vorwurf Vortäuschen einer Straftat

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie einen Strafbefehl erhalten hatte. In dem Strafbefehl wurde ihr vorgeworfen, wider besseres Wissen bei einer Behörde vorgetäuscht zu haben, dass zwei Berliner Polizeibeamte eine rechtswidrige Tat begangen haben. Der Ehemann unserer Mandantin hatte mit dem Fahrzeug unserer Mandantin in der Ausfahrt vor seinem Mehrfamilienhaus geparkt. Ein Mieter des Hauses konnte nicht aus dem Hof auf die Straße fahren. Die zwei Berliner Polizeibeamten hatten deshalb eine Anzeige geschrieben. Hierauf wandte sich unsere Mandantin an die Staatsanwaltschaft Berlin und erstattete Strafanzeige gegen die zwei Polizeibeamten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung . Dieses Verfahren wurde zeitnah eingestellt und gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet in dessen weiteren Verlauf der Strafbefehl erlassen wurde. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin die Strafanzeige auf die Äußerungen ihres Ehemannes gestützt habe. Dieser habe offensichtlich Sachverhalte durcheinander gebracht. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, welche weiterhin im Plädoyer eine Verurteilung beantragte, wurde unsere Mandantin freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Drogen

25. August 2014: Einstellung bei Besitz von Amphetamin und Kokain

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte diesen angezeigt, dass er im großen Stil Amphetamin besitzen und dieses an andere Personen abgeben würde. In der aufgrund der Anzeige durchgeführten Hausdurchsuchung wurden über 100 Tabletten Amphetamin sowie Metamphetamin und Kokain gefunden. Da ein Handel mit Betäubungsmitteln nicht sicher nachweisbar war, wurde lediglich Anklage wegen Besitz erhoben. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass unser Mandant an ADHS leiden würde und er die Amphetamintabletten vor Jahren in Amerika verschrieben bekommen habe. Da bereits sehr viel Zeit vergangen sei, könne auch ein Attest nicht mehr vorlegt werden. Angaben zur Einfuhr der Drogen wurden bewusst nicht gemacht. Den Besitz des Metamphetamins und Kokains wurde durch Rechtsanwalt Dietrich bestritten. Unser Mandant hielt sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung in Amerika auf. Rechtsanwalt Dietrich gab an, dass die Wohnung zu dieser Zeit deshalb untervermietet gewesen sei. Den Namen des Untermieters wurde durch Rechtsanwalt Dietrich nicht angegeben. Da für das Gericht aufgrund dieser Einlassung erhebliche Beweisprobleme entstanden, war das Gericht bereit, dass Verfahren gegen Ableistung von lediglich 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

22. August 2014: Einstellung bei Vorwurf der Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Badezimmer eines Hotels eine in einem Radio-Wecker versteckte Minikamera installiert und mit dieser über einen längeren Zeitraum mehrere weibliche Hotelgäste u. a. beim Duschen gefilmt zu haben. Nachdem einem Gast die Kamera aufgefallen war, wurde unser Mandant aufgrund des ausgewerteten Filmmaterials schnell als Hauptverdächtiger ermittelt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Zuge dessen ist dann eine polizeiliche Durchsuchung seiner Wohnung durch die Staatsanwaltschaft veranlasst worden. Dabei sind auf dem Rechner unseres Mandanten mehrere Dateien mit entsprechendem Videoaufnahmen und Bildern gefunden worden. Derart unter Druck geraten, suchte unser Mandant dann die Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakten umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf. In einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant den Ermittlungsbehörden seinen Rechner sowie sämtliche Datenträger mit dem Film- und Bildmaterial sofort und freiwillig ausgehändigt habe. Die Aufnahmen habe er auch nicht weitergegeben oder gar im Internet hochgeladen. Dadurch müssten die Geschädigten auch nicht mehr fürchten, dass die Videos und Bilder von ihnen weiterverbreitet werden würden. Unter der Auflage der Zahlung eines Geldbetrages an eine Opferhilfeorganisation hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. August 2014: Einstellung bei Vorwurf des Anstellungsbetruges durch Fälschung eines Diplomzeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Diplomzeugnis einer Fachhochschule gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich bei einem Wirtschaftsverband auf eine Stelle als Arbeitswissenschaftler beworben und sich dabei als - Diplom-Ingenieur (FH)? für Maschinenbau ausgegeben. Nachdem unser Mandant seine Tätigkeit als Arbeitswissenschaftler bereits für einige Monate aufgenommen hatte, erhielt sein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter einen Hinweises, dass etwas mit den Bewerbungsunterlagen unseres Mandanten nicht in Ordnung sein könnte. Der Wirtschaftsverband fragte daraufhin bei der Fachhochschule an, ob unser Mandant dort eine Diplom-Prüfung zum Maschinenbau-Ingenieur (FH) erfolgreich abgelegt habe. Die Fachhochschule teilte mit, dass unser Mandant dort weder Studierender gewesen sei, noch einen entsprechenden Abschluss gemacht habe. In der Folge wurde unserem Mandanten gekündigt und gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Anstellungsbetruges eingeleitet. Auf Beschluss des Amtsgerichts Hamburg wurde zudem seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hamburg dar, dass unser Mandant ungeachtet des Fehlens des Diploms durch seine sonstige Ausbildung und langjährig erworbenen Fähigkeiten für die Stelle qualifiziert war. Zudem habe unser Mandant die im Rahmen der Anstellung bei dem Wirtschaftsverband erforderliche Arbeitsleistung auch erbracht. Ein Betrug liege daher nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat sich von dieser Argumentation überzeugen lassen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Dadurch konnte auch erreicht werden, dass unser Mandant, der begeisterter Jäger ist, seinen Jagdschein behalten konnte. Im Falle einer Verurteilung hätte er mit dem Entzug seines Jagdscheins rechnen müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

19. August 2014: Einstellung nach Trunkenheitsfahrt

Unser Mandant wurde von einem Polizisten in Zivil dabei beobachtet, wie er auf der Stadtautobahn ein Auto führte und dabei alkoholtypische Fahrfehler wie abrupte Geschwindigkeits- und Fahrbahnwechsel aufwies. Nachdem unser Mandant nach längerer Verfolgungsfahrt vom Zivilpolizisten angehalten worden war, wurde eine Blutprobe genommen, die eine erhebliche Alkoholisierung ergab. Der Führerschein wurde noch vor Ort einbehalten. Unser Mandant soll gemäß den Angaben des Polizisten darüber hinaus eingeräumt haben, zuvor im Havanna-Club einige Cocktails getrunken zu haben. Dies hätte bedeutet, dass der Mandant über einen sehr langen Zeitraum alkoholisiert gefahren wäre.

Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Mandatierung gegenüber der Amtsanwaltschaft deutlich machen, dass die Fahrfehler nicht auf die Alkoholisierung, sondern allein auf die Verfolgung unseres Mandanten durch den Zivilpolizisten zurückzuführen waren. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich zeigen, dass unser Mandant nicht im Havanna Club, sondern in der Nähe der Stadtautobahn getrunken hatte. Somit war die Dauer der Trunkenheitsfahrt deutlich kürzer als zunächst vorgeworfen. Die konkrete Angabe - Havanna Club? konnte damit erklärt werden, dass im Auto eine Rumflasche gleicher Marke aufgefunden wurde, was zu einem Missverständnis geführt haben musste.

Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich erreichen, dass das Strafverfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage eingestellt wurde. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, weil im Falle eine Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gedroht hätte. Auch wäre die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen und eine Sperre für eine Neuerteilung eingetragen worden. Durch die Verfahrenseinstellung konnte unser Mandant am nächsten Tag seinen Führerschein in Empfang nehmen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

15. August 2014: Einstellung bei Unfallflucht und Fremdschaden von über 2.000,00 -

Unsere Mandantin hatte beim Ausparken in Schönefeld ein anderes Fahrzeug beschädigt und ist im Anschluss daran weggefahren. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte unsere Mandantin als Fahrerin und damit als Beschuldigte der Fahrerflucht ermittelt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach der Mandatierung zunächst Akteneinsicht und regte im Anschluss daran eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Körperverletzung und des hohen Fremdschadens lehnte die Staatsanwaltschaft Cottbus diese Anregung ab. Sie beantragte vielmehr die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO. Mittlerweile waren bereits einige Monate vergangen. Das als Ermittlungsrichter zuständige Amtsgericht Cottbus lehnte die vorläufige Entziehung ab. Zunächst war der eingetretene Zeitablauf ein Umstand, der die vorläufige Entziehung nicht mehr rechtfertigen würde. Darüber hinaus war das Amtsgericht Cottbus der zutreffenden Auffassung, dass die bisherige Grenze eines Fremdschadens von ca. 1.200,00 - als Grundlage einer Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr zeitgemäß ist. Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob hierauf Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. In einem Vorgespräch kurz vor der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Königs Wusterhausen und die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren nun doch gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Verkehrswacht einzustellen. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert. Der Erhalt des Führerscheins war unserer Mandantin sehr wichtig.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / räuberische Erpressung

12. August 2014: Einstellung bei räuberischer Erpressung und Beleidigung

Unser jugendlicher Mandant hatte in acht Fällen in seiner Schule unter Androhung und Anwendung von Gewalt einen Mitschüler aufgefordert, ihm Vermögensgegenstände herauszugeben. In weiteren Fällen hatte er einen anderen Mitschüler mit dem Tode bedroht und beleidigt. Insbesondere aufgrund der räuberischen Erpressungen drohte ein Arrest. Im Erwachsenenstrafrecht wird die räuberische Erpressung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur Jugendgerichtshilfe auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Jugendgerichtshilfe überzeugen, dass unser Mandant bereits vor der Hauptverhandlung 20 Sozialstunden ableistet. Ebenfalls wurde ein Täter- Opferausgleich durchgeführt. Aufgrund dieser Maßnahmen war dann schließlich das Amtsgericht bereit, dass Verfahren ohne Verurteilung einzustellen.