Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Schwarzfahren

10. Juli 2014: Einstellung bei Schwarzfahren

Unser bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Mandant ist in Berlin zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden. Deshalb wurde gegen Ihn durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungserschleichung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aber nicht bereit und erhob vor dem Jugendgericht Anklage wegen Leistungserschleichung. Rechtsanwalt Dietrich nahm abermals Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Richter auf. Er konnte darlegen, dass sich unser Mandant mittlerweile in Ausbildung befinden würde uns somit nicht zu befürchten sei, dass er zukünftig noch schwarzfahren würde. Deshalb wurde das strafrechtliche Verfahren gegen Zahlung von 200,00 - eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: OWi / Rote Ampel

09. Juli 2014: Einstellung bei Rot über die Ampel

Ein Polizeibeamter in Berlin hatte einen Lieferwagen des Arbeitgebers unseres Mandanten beobachtet, wie dieser bei Rot über die Ampel gefahren ist. Der Arbeitgeber hatte unseren Mandanten als Fahrer angegeben. Unser Mandant wurde deshalb als Beschuldigter angeschrieben. Es wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, über das Internet zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Ihm wurde hierzu ein Passwort übermittelt. Nach Zustellung des Bußgeldbescheides wandte sich unsere Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Bußgeldbescheides sollte unser Mandant 228,50 - zahlen, einen Monat seinen Führerschein abgeben und vier Punkte in Flensburg erhalten. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. In der Ermittlungsakte befand sich die Mitteilung, dass angeblich unser Mandant über das Internet den Tatvorwurf eingeräumt habe. Rechtsanwalt Dietrich gab zunächst eine kurze schriftliche Stellungnahme ab. In dieser wies er darauf hin, dass unser Mandant den Tatvorwurf bestreitet. Auch teilte er mit, dass unser Mandant keine Angaben zum Tatvorwurf über das Internet gemacht habe. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde der Polizeibeamte als Zeuge gehört. Aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs konnte er nicht mehr sicher den Fahrer beschreiben. Auch konnte das Gericht nicht nachweisen, dass unser Mandant die Angaben im Internet gemacht hatte. Es war nicht auszuschließen, dass ein Dritter das Anhörungsschreiben der Berliner Polizei unterschlagen hatte und mit dem übersandten Passwort die Angaben im Internet getätigt hat. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er als Berufskraftfahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

07. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in eine Schlägerei mit einem Fahrkartenkontrolleur geraten zu sein. Dabei soll unser Mandant den Fahrausweiskontrolleur geschubst und ihm Schläge auf die Brust und einen Fußtritt in Kniehöhe versetzt haben.

Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Akteneinsicht und analysierte die Zeugenaussagen.

Nach diesen hatte der Fahrkartenkontrolleur unseren Mandanten provoziert, indem er sich nicht damit begnügte, den Fahrausweis vorgezeigt zu bekommen, sondern auch verlangte, unser Mandant möge ihm den Ausweis aushändigen. Als unser Mandant dies verweigerte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der unser Mandant den Kontrolleur geschlagen und getreten haben soll. Da unser Mandant hierzu den beschuhten Fuß eingesetzt haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an.

Rechtsanwalt Dietrich teilte der Staatsanwaltschaft seine Ergebnisse des Aktenstudiums mit und konnte darlegen, dass sich das genaue Geschehen nicht rekonstruieren ließe. Zugleich arbeitete er für unseren Mandanten vorteilhafte Zeugenaussagen heraus, die bis dahin keine Beachtung der Staatsanwaltschaft gefunden hatten.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an den Weißen Ring einstellte. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

4. Juli 2014: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei Urkundenfälschung

Unsere Mandantin wurde am S-Bahnhof Springpfuhl von Fahrkartenkontrolleuren der S-Bahn-Berlin GmbH kontrolliert. Dabei wurde ihr vorgeworfen, sie habe ihren Fahrausweis mit einem Stück Klebestreifen manipuliert. Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin durch. Unsere Mandantin wandte sich an Herrn Rechtsanwalt Dietrich.

Herr Dietrich nahm sofort Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf und beantragte, dass das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines geringen Geldbetrags einzustellen sei.

In einem Schreiben verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass sich unsere Mandantin bei der Kontrolle kooperativ verhalten habe und unsere Mandantin nicht vorbestraft sei. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, wie stark das Strafverfahren unsere Mandantin psychisch belastete.

Die Amtsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren wegen Urkundenfälschung endgültig ein. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandantin nicht bestraft wird und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.

Aus einem Brief unserer Mandantin an Herrn Rechtsanwalt Dietrich: - ? und möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir alles gut und verständlich erklärt haben und auch, dass sie sehr menschlich geblieben sind. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und Sie als freundlichen, kompetenten Anwalt in Erinnerung behalten. Vielen Dank.?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

02. Juli 2014: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht

Auf dem Kottbusser Damm in Berlin ist ein PKW mit überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern geraten und hatte einen weiteren fahrenden PKW gerammt. Beide Autos hatten einen Totalschaden. Als das Tatfahrzeug zum Stehen kam, entsprangen mehrere Personen dem Auto und liefen davon. Kurze Zeit später erschien unser Mandant nochmals am Auto und entnahm auf der Fahrerseite eine Tasche. Im Anschluss daran rannte er abermals davon. Die mittlerweile am Tatort eingetroffene Polizei nahm die Verfolgung unseres Mandanten auf, da umstehende Zeugen unseren Mandanten als Fahrer bezeichnet hatten. Unser Mandant wurde von der Polizei gestellt, machte aber keine Angaben zum Unfall.

Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Er hat noch nie einen Führerschein besessen. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergaren bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant gefahren sei. Er habe vielmehr nur auf Bitten des Fahrers die Tasche aus dem Wagen geholt. Da vermeintliche Blutflecken am Airbag aufgefunden wurden, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt und die Untersuchung der Blutflecken angeordnet.

Der Sachverständige konnte diese aber nicht auswerten. In einer weiteren mehrtägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht durch Zeugenbefragungen herauszufinden, ob unser Mandant gefahren sei. Aufgrund der Befragungen durch Rechtsanwalt Dietrich und des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs waren sich die Zeugen nicht mehr sicher, ob tatsächlich unser Mandant gefahren sei. Vielmehr konnte nur noch belegt werden, dass unser Mandant das Fahrzeug auf der Fahrerseite verlassen hatte. Dies reichte für eine Verurteilung nicht aus. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Trickdiebstahl

30. Juni 2014: Freispruch bei Vorwurf Trickdiebstahl

Nach einem Besuch eines Restaurants wurde unser Mandant durch die Berliner Polizei angehalten und kontrolliert. Im wurde vorgeworfen, kurze Zeit vorher den Geschädigten bestohlen zu haben. Hierbei soll unser Mandant auf offener Straße an den Geschädigten herangetreten sein und so getan haben, als ob er ihm einen Fußballtrick zeigen wolle. In diesem Moment habe der Täter das Portemonnaie entwendet und sei nach einem kurzen Gerangel mit dem Portemonnaie davongelaufen. Hierbei soll der Täter drohend noch ein Messer in die Richtung des Geschädigten gezeigt haben. Der Geschädigte hatte sofort die Polizei alarmiert, der Täter konnte aber nicht mehr gefunden werden. Der Geschädigte fuhr deshalb danach die Gegend ab und erblickte unseren Mandanten in einem Restaurant. Er rief abermals die Polizei und verfolgte unseren Mandanten, nachdem dieser das Restaurant verlassen hatte. Gegenüber der Polizei gab der Geschädigte an, dass es sich bei unserem Mandanten sicher um den Täter handeln würde. Deshalb erfolgte eine Anklage. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wiederholte der Geschädigte seinen Aussagen, welche er bei der Polizei gemacht hatte. Er war sich sicher, dass unser Mandant der Täter sei. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Geschädigten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Auch konnte er das Gericht davon überzeugen, dass die Wahrnehmung des Geschädigten nur sehr kurz und es dunkel gewesen sei. Deshalb konnte eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden. Das Gericht sprach deshalb unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

25. Juni 2014: Einstellung bei Fahrerflucht und Fremdschaden von 7.000 -

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, eine Unfallflucht begangen zu haben. Er soll auf der A100 in Berlin bei einem Spurwechsel ein anderes Fahrzeug gerammt haben, danach gegen eine Steinmauer gefahren sein und sich trotz erheblicher Schäden mit seinem Fahrzeug unerlaubt von Unfallort entfernt haben. Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde an der Wohnanschrift durch die Berliner Polizei stark beschädigt aufgefunden. Es wurden auch Lackspuren vom anderen Fahrzeug am Fahrzeug unseres Mandanten festgestellt. Gegenüber seiner Versicherung hatte unser Mandant bereits vor der Konsultation von Rechtsanwalt Dietrich schriftlich eingeräumt, das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt zu haben. Am anderen Fahrzeug ist ein Schaden von 7.000,00 - entstanden. Aufgrund der Schadenshöhe drohte eine erhebliche Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins. Nach Akteinsicht nahm Rechtsanwalt Dietrich deshalb Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass der Tatnachweis in einer Hauptverhandlung trotz des Geständnisses gegenüber der Versicherung schwierig sein könnte. Die Staatsanwaltschaft war deshalb bereit, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldzahlung einzustellen.