Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. Mai 2022: Ladendiebstahl - Einstellung des Strafverfahrens bei Bulimie und Essstörungen

Gegen unsere Mandantin lief ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahls, da sie in einem Supermarkt von einem Ladendetektiv dabei erwischt wurde, wie sie diverse Lebensmittel in ihre Tasche gesteckt hatte und anschließend den Laden verlassen wollte, ohne diese vorher zu bezahlen. Noch vor Ort gestand sie gegenüber der Polizei die Tat. Unsere Mandantin wurde in der Vergangenheit bereits einmal ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich wegen Diebstahls verurteilt. In einem darauffolgenden Verfahren wegen Diebstahls konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung erwirken, weshalb sich unsere Mandantin auch diesmal wieder an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

Rechtsanwalt Dietrich fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Er verwies dabei insbesondere auf den Gesundheitszustand unserer Mandantin, die bereits seit längerer Zeit an Bulimie und an einer Anpassungsstörung litt. Auch absolvierte unsere Mandantin eine Ausbildung, wo sie nur wenig Geld verdiente und ihr keine sichere Zukunftsperspektive geboten werden konnte. Zum Tatzeitpunkt war unsere Mandantin von krankheitsbedingten Essanfällen und Versagensängsten geprägt und sah sich schließlich dazu gedrungen, Lebensmittel zu stehlen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass sich unsere Mandantin nach dem Vorfall umgehend stationär behandeln ließ und sich in psychotherapeutische Behandlung begab. Zudem konnte sich unsere Mandantin zwischenzeitlich ihren langersehnten Berufswunsch erfüllen, da sie eine Anstellung als Erzieherin an einer Grundschule gefunden hatte. Dennoch lehnte das Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens mit Verweis auf die bisherige Verurteilung und Einstellung ab und verurteilte unsere Mandantin in der Hauptverhandlung zunächst wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich jedoch Berufung ein. In der Berufungsinstanz wies Rechtsanwalt Dietrich dann erneut auf die prekäre gesundheitliche Situation unserer Mandantin und die Stabilisierung ihrer Lebensumstände hin und konnte das Landgericht Berlin schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen.

Für unsere Mandantin war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung, da sie befürchtet hatte, die Anstellung an der Grundschule bei einer weiteren Eintragung ins Vorstrafenregister wieder zu verlieren. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen

03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -  der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen

01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls ermittelt. Sie soll in einem Supermarkt in Berlin-Schöneberg mehrere Lebensmittelartikel entwendet haben. Hierbei wurde sie von einem Ladendetektiv, der unsere Mandantin anschließend zur Rede stellte, beobachtet. Ebenso ist Videomaterial der Tat vorhanden. Nachdem die Polizei hinzugerufen worden war und alle im Laden entwendeten Waren von unserer Mandantin freiwillig herausgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin routinemäßig durchsucht. Dabei wurden in ihrer mitgeführten Tasche zuvor gekaufte Kleidungsstücke, für die sie allerdings keine Belege hatte, und eine Schere sichergestellt. Die Tasche soll unsere Mandantin während der Tat offen getragen und die Schere griffbereit platziert haben. Daher wurde ihr insgesamt zum Vorwurf gemacht, im Supermarkt einen Ladendiebstahl mit Waffen und hinsichtlich der weiteren Waren einen einfachen Ladendiebstahl begangen zu haben.

Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.