Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB

31. März 2021: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten gem. § 315c StGB. Unser Mandant soll einen Fahrradfahrer und dessen Kinder in Berlin-Neukölln bedrängt und an einer besonders engen Fahrbahnsituation überholt haben. Insgesamt soll sich unser Mandant während des Vorfalls sehr aggressiv verhalten und den Fahrradfahrer im Rahmen eines anschließen Streits auf offener Fahrbahn zusätzlich beleidigt haben.

Der Fahrradfahrer notierte sich daraufhin das Autokennzeichen des Autos unseres Mandanten und schilderte den Vorfall gegenüber der Polizei, welche daraufhin die Ermittlungen wegen des genannten Tatbestandes aufnahm. Unser Mandant machte gegenüber der Polizei eigenständig Angaben zum Sachverhalt, als er über die Fahrzeugführerermittlungen mitbekam, dass gegen ihn ermittelt wird. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte den Vorfall gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin richtig. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass das Überholmanöver trotz der engen Straßenführung nicht von unserem Mandanten sondern vom Fahrradfahrer ausging. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich dabei dar, dass sich das anschließende Streitgespräch lediglich darauf bezog, dass unser Mandant den Fahrradfahrer auf sein unverantwortliches Verhalten hinweisen wollte. Der Fahrradfahrer hatte seine Kinder ohne Kindersitz oder anderweitige Sicherungen bei sich und brachte sie dadurch in Gefahr. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf fehlende Zeugenaussagen hin und arbeitete Widersprüche in den Aussagen des Fahrradfahrers heraus. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht widerlegen und musste das Verfahren daher antragsgemäß, sehr zur Freude unseres Mandanten, einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

25. November 2019: Nach Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde beschuldigt, mit seinem Auto in Berlin-Charlottenburg einen anderen Verkehrsteilnehmer aggressiv und rücksichtslos überholt, dann ausgebremst und anschließend beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung. Unser Mandant ging zunächst davon aus, das Strafverfahren ohne anwaltlichen Beistand bestehen zu können. Jedoch erließ das Amtsgericht schließlich einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten und setzte eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro fest. Wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden, wäre die Verurteilung auch in das Führungszeugnis unseres Mandanten aufgenommen worden. Unser Mandant hatte Angst, dass dies auch erhebliche Auswirkungen auf seine Berufstätigkeit haben würde, weil er auch aus beruflichen Gründen ein Kraftfahrzeug führen muss.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm beim Gericht Einsicht in die Verfahrensakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass nicht geklärt sei, ob überhaupt unser Mandant das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche gemeinnützige Tätigkeiten unseres Mandanten, in deren Zusammenhang ihm stets ein äußerst rücksichtsvolles und liebenswürdiges Verhalten bescheinigt worden war, sodass eine Gefährdung des Straßenverkehrs zusätzlich fragwürdig erschien. Daraufhin schloss sich das Gericht dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.

Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

21. Dezember 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

06. März 2018: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in zwei Fällen im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten zu haben und dadurch auch andere Personen gefährdet zu haben. Konkret soll unser Mandant in Berlin-Schöneberg mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Auto zwei Mal durch eine Fußgängerzone gefahren sein, weshalb dort anwesende Fußgänger, insbesondere auch Kleinkinder, augenblicklich ausweichen mussten. Aufgrund dessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in dem er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe über 1.000 € verurteilt wurde. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies belastete unseren Mandanten besonders stark, da er als Lieferant auf sein Auto angewiesen ist.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, erhob Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch gegen den Strafbefehl. Während das Amtsgericht dann kurze Zeit später einen Hauptverhandlungstermin anberaumte, wertete Rechtsanwalt Dietrich die inzwischen angeforderte Ermittlungsakte aus und bereitete unseren Mandanten anschließend auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich sämtliche Umstände zugunsten unseres Mandanten vor und konnte das Gericht schließlich von der geringen Schuld unseres Mandanten überzeugen. Im Ergebnis erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren seinem Vorschlag entsprechend gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Dieses Verfahrensergebnis war für unseren Mandanten weit weniger belastend als die zuvor im Strafbefehl verhängten Sanktionen. Insbesondere konnte unser Mandant weiterhin als Lieferant arbeiten, da er seinen Führerschein nun nicht für drei Monate abgeben musste.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

04. September 2017: Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob rücksichtsloses Verhalten gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft beschuldigt, auf der Autobahn den Straßenverkehr durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten gefährdet und zugleich einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben. Der Anzeigenerstatter behauptete, unser Mandant habe ihn mit seinem Sportwagen zunächst gefährlich überholt und anschließend mehrfach grundlos ausgebremst. Er konnte der Polizei sogar Fotos überreichen, die unseren Mandanten als Fahrzeugführer zeigten.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft angefordert und anschließend mit unserem Mandanten besprochen hatte, gab er eine schriftliche Erklärung ab.

Darin legte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend dar, dass die Provokationen auf der Autobahn nicht von unserem Mandanten, sondern von dem anderen Autofahrer ausgingen, der auch die Strafanzeige erstattet hatte. Dieser habe angesichts eines stockenden Verkehrsflusses versucht, durch einen Spurwechsel sein Auto vor das unseres Mandanten zu setzen, um ebenfalls auf der "schnelleren" Fahrspur voranzukommen.

Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft machen, dass der erheblich ältere Anzeigenerstatter, der mit seiner Familie unterwegs war, unseren jungen Mandanten in seinem Sportwagen in gewisser Weise über das Verhalten im Straßenverkehr "belehren" wollte. Schließlich habe der andere Autofahrer unserem Mandanten nach dessen Aussage sogar den Stinkefinger gezeigt, woraufhin unser Mandant den Autofahrer fotografierte. Dies wiederum veranlasste den Familienvater, auch unseren Mandanten zu fotografieren und die angeblichen Beweisfotos der Polizei vorzulegen. In diesem Zusammenhang gab Rechtsanwalt Dietrich an, unser Mandant habe seine Fotos von dem Verkehrsteilnehmer später gelöscht, weil er kein Interesse mehr an einer möglichen Strafverfolgung hatte.

Nach der überzeugenden Schilderung dieser im Straßenverkehr nicht untypischen Situation, machte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Aufgrund dieser Einlassung war nicht mit einer schnellen und unkomplizierten Verurteilung unseres Mandanten zu rechnen. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Zur Freude unseres Mandanten folgte die Staatsanwaltschaft diesem Vorschlag.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

20. Oktober 2016: Gefährdung des Straßenverkehrs - Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Beifahrer während eines Überholmanövers in Panketal seiner am Steuer sitzenden Tochter ins Lenkrad gefasst und den Pkw in Richtung des zu überholenden Fahrzeugs gesteuert zu haben. Unser Mandant hatte dies in einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Polizei eingeräumt, bevor er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich aufnahm.

Polizei und Staatsanwaltschaft gingen von einem Vergehen gemäß § 315c StGB aus. Die dort normierte - Gefährdung des Straßenverkehrs? wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Dieser schilderte, dass er zwar seiner Tochter ins Lenkrad gegriffen habe - allerdings fühlte er sich dazu veranlasst, weil ihr Pkw vom vorausfahrenden Fahrzeug mehrfach ausgebremst worden war. Zudem hätten sich an den Überholvorgang erhebliche Beleidigungen und weiteres verkehrsordnungswidriges Verhalten des Führers des vorausfahrenden Pkw angeschlossen.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte informell den zuständigen Staatsanwalt. Beide kamen aufgrund der Sachverhaltsdarstellung durch Rechtsanwalt Dietrich rasch überein, dass das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld gemäß § 153 Abs. 1 StPO ohne Auflagen einzustellen sei. Unser Mandant war mit diesem Verfahrensausgang natürlich zufrieden.