Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
12. Oktober 2022: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Dies begründete er damit, dass nicht unserem Mandanten, sondern dem Fahrer des S-Pedelecs ein erheblicher Sorgfaltspflichtverstoß zu machen war. Der Fahrer des S-Pedelecs war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte die Helmpflicht missachtet. Zudem hatte er nicht die Straße, sondern den Fahrradweg genutzt. Da S-Pedelecs über eine Motorunterstützung verfügen und bis zu 45 km/h schnell fahren, werden sie als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen dementsprechend nur auf der Straße gefahren werden. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
02. Juni 2022: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages
Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, nahm er Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich umgehend an die Staatsanwaltschaft. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl
21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.
Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Bodenverunreinigung
15. Dezember 2021: Vorwurf der Körperverletzung und Bodenverunreinigung – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage des Nachbarn unseres Mandanten beruht und es darüber hinaus keine objektiven Beweismittel gebe, die eine Strafbarkeit unseres Mandanten beweisen könnten. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass der Ort, an dem die Flüssigkeit aufgefunden wurde, frei zugänglich ist und somit jedermann die Flüssigkeit hätte ausschütten können. Auch wies er darauf hin, dass überhaupt nicht geklärt sei, ob die Flüssigkeit umweltschädlich war oder zumindest dazu geeignet war, den Nachbarn körperlich zu verletzen, da eine genaue Untersuchung der Flüssigkeit unterblieben worden war. Die Staatsanwaltschaft war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
24. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweises
Aufgrund des schweren Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, welche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, hatte unser Mandant Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage und der Schwere des Tatvorwurfs gemacht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Gegenüber der Amtsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Streit lediglich um eine verbale Auseinandersetzung um den Drogenkonsum der Zeugin gehandelt habe. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es daher auch nicht auszuschließen war, dass die emotionale Reaktion der Freundin unseres Mandanten auf ihren Drogen- und Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass der unbeteiligte Zeuge unter Umständen das Geschehen falsch beobachtet hatte, da er auch in den Aussagen des Zeugen in der Vernehmung Widersprüche finden konnte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
18. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er den Verlauf der wechselseitigen Auseinandersetzung skizzierte. So konnte er die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant lediglich angemessen auf einen körperlichen Angriff der anderen Gruppe reagiert hatte. Er verwies dabei insbesondere auf die Verletzung unseres Mandanten, aufgrund der er noch vor Ort durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden ist. Daher war letztlich auch die Amtsanwaltschaft der Auffassung, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der körperliche Angriff zuerst von den Zeugen ausgegangen ist. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt.