Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

16. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mittels Pfeffersprays und Glasflasche – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

An einem Abend soll unser Mandant drei verschiedene Personen körperlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin-Kreuzberg gewesen sein, bei welcher unser Mandant einen anderen Gast provoziert und ins Gesicht geschlagen haben soll. Aus diesem Grund soll ein Sicherheitsmitarbeiter unseren Mandanten aus der Bar verwiesen haben, weshalb unser Mandant diesem mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. Dem Sicherheitsmitarbeiter soll ein weiterer Zeuge zur Hilfe herbeigeeilt sein. Diesen Zeugen soll unser Mandant mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Unser Mandant hatte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, welcher umgehend Einsicht in die Akte beantragte und bei der Staatsanwaltschaft anregte, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte in seinem Schriftsatz den tatsächlichen Hergang der Auseinandersetzungen, indem er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der stark alkoholisierten Zeugen weckte. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten zunächst nicht von der Verfolgung absehen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich dagegen das Gericht überzeugen, indem er zudem auf die schwierigen persönlichen Umstände unseres Mandanten verwies. Das Amtsgericht war daher dazu bereit, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich gefordert, gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da die Mindeststrafe im Falle einer Verurteilung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

05. November 2021: Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Schläge und Tritte - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage

In einer Gaststätte in Berlin Lichterfelde soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und einem weiteren Gast gekommen sein. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, soll unser Mandant gegenüber den Beamtinnen aggressiv reagiert haben. Ihm wird vorgeworfen, wiederholt mit Fäusten um sich geschlagen zu haben. Gegen weitere polizeiliche Maßnahmen soll sich unser Mandant mit Tritten und Schlägen gewehrt haben, wodurch die Polizeibeamten Verletzungen erlitten haben sollen.

Im Zuge des gegen unseren Mandanten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleiteten Strafverfahrens hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Dieser hatte sich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte einen Überblick über den Geschehensverlauf verschafft. Anschließend hatte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht überzeugen und es wurde ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt und diese schließlich davon überzeugt, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, in der zahlreiche Zeugen ausgesagt hätten, blieb unserem Mandanten so erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

12. Oktober 2021: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Tochter unseres Mandanten auf Klassenfahrt befunden hatte und ihn bei einem Telefonat stark verängstigt mehrmals darum gebeten hatte, sie abzuholen, da sie nicht einschlafen konnte.  Als unser Mandant dann vor Ort ankam, befanden sich die Lehrer vor dem Gebäude und tranken Alkohol. Als unser Mandant den wohl nicht unerheblich alkoholisierten Lehrern die Situation erklärte, wollten sie ihm keinen Kontakt zu seiner Tochter gewähren. Es folgte zwar eine verbale Auseinandersetzung, zu körperlichen Angriffen kam es aber nicht. Auch hatte unser Mandant lediglich erwähnt, dass einer seiner Freunde Polizist sei und er sich daher mit seinen Rechten auskenne. Da unser Mandant den Lehrern ebenfalls mitgeteilt hatte, sich über deren Verhalten und die Alkoholisierung bei dem Schulleiter zu beschweren, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Lehrer unseren Mandanten falsch belastet hatten, um von ihrem eigenen Fehlverhalten abzulenken und als Anzeigende einen Vertrauensvorschuss zu erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

07. Oktober 2021: Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem 12 – jährigen Sohn angezeigt. Er soll diesen geschlagen und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Sohn lediglich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war. Unser Mandant hatte seinem Sohn als erzieherische Maßnahme das Handy weggenommen, da dieser seine Eltern angelogen und in der Schule vermehrt schlechte Leistungen erbracht hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich der Sohn unseres Mandanten offenbar derart stark über das Verhalten seines Vaters geärgert hatte, dass er diesen bei der Polizei falsch belastete, um sich für das erteilte Handyverbot zu rächen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05. Oktober 2021: Vorwurf der Körperverletzung – Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelte. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner Noch-Ehefrau, die angab, unser Mandant hätte sie mit einer Lampe geschlagen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und fertigte nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass die Noch-Ehefrau unseres Mandanten diesen falsch belastet hatte, um sich durch ihre falschen Angaben Vorteile in dem laufenden Scheidungsprozess zu verschaffen und unseren Mandanten durch die Strafanzeige finanziell und persönlich schaden zu können. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die Noch-Ehefrau unseres Mandanten die Verletzungen während einer verbalen Auseinandersetzung selbst zugefügt hatte und dies auch in der Vergangenheit schon öfter getan hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

07. September 2021: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung an – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die behauptete, unser Mandant hätte sie geschlagen und geschubst.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem ausführlichen Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug zunächst vor, dass der einzige Zeuge, der Sohn der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten, sich während der vermeintlichen Auseinandersetzung ebenfalls in der Wohnung befunden haben soll und von dieser aber nichts mitbekommen haben soll. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ihre Ankündigung gegenüber der Polizei, unser Mandant werde bestimmt versuchen, die Sache umzudrehen, ein Indiz dafür ist, dass ihre Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Die Staatsanwaltschaft Verden folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.

Fachanwalt Strafrecht: Schwere Körperverletzung

12. Juli 2021: Vorwurf der schweren Körperverletzung wegen Einsatz eines Messers – Freispruch in der Berufungsinstanz

Von einem Sicherheitsmitarbeiter soll unser Mandant dabei beobachtet worden sein, wie er im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Arm ausgeholt und eine andere Person gezielt mit einem Gegenstand im Gesicht getroffen hat. Der Zeuge soll hierdurch eine stark blutende, lang gezogene Schnittwunde im Gesicht davongetragen haben. 

Im Rahmen der Befragung vor Ort soll unser Mandant der Polizei gegenüber eingeräumt haben, ein Küchenmesser genutzt zu haben, wobei er während des Zustechens gesagt haben soll, er werde das Gesicht des Zeugen entstellen, damit ihn kein anderer mehr ansehen werde. Die Amtsanwaltschaft hatte unseren Mandanten daher wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt. Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung in der Hauptverhandlung hätte eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Kontakt zur Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit seiner Verteidigung in der Hauptverhandlung beauftragt. Vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Verurteilung wegen lediglich gefährlicher Körperverletzung erzielen, da unser Mandant in der Hauptverhandlung entgegen seiner Einlassung gegenüber der Polizei bestritten hatte, ein Messer genutzt zu haben. Die Dauer der Freiheitsstrafe konnte so auf nur sechs Monate reduziert werden. Gegen dieses Urteil legten Rechtsanwalt Dietrich und die Staatsanwaltschaft, welche weiterhin eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung anstrebte, Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich die widersprüchlichen Erkenntnisse hinsichtlich des verwendeten Gegenstands dar und berief sich auf das Notwehrrecht unseres Mandanten. Er konnte glaubhaft machen, dass unser Mandant lediglich auf einen vorausgegangenen Angriff des Zeugen reagiert hatte. Dem schloss sich das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Unser Mandant wurde daher durch das Landgericht Berlin freigesprochen.