Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung

22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ermittelte gegen unsere Mandantin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Bei einer politischen Veranstaltung soll sie der dortigen Rednerin mit einem Laserpointer in das Gesicht geleuchtet und dabei deren Verletzungen gebilligt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.  

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelte. Er soll eine andere Fahrradfahrerin auf einer Fahrradstraße überholt haben, wobei sich die Fahrradfahrer berührten, und beide stürzten. Die andere Fahrradfahrerin soll sich dadurch verletzt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung durch Unterlassen

28. April 2021: Mehrfache Körperverletzung und Verdacht der fahrlässigen Tötung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Als Krankenpflegerin in einem Seniorenzentrum war es die Aufgabe unserer Mandantin, für die Fürsorge und Obhut der Bewohner zu sorgen. Hierzu gehörte auch das Auswechseln von Inkontinenzmaterial bei Rundgängen durch die Zimmer. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, dies während ihrer Schicht unterlassen zu haben, was zu einer Auskühlung der Bewohner über mehrere Stunden geführt haben soll. Nachdem die Krankenpfleger am nächsten Morgen den schlechten Zustand der Bewohner bemerkt hatten, erstattete das Seniorenzentrum Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unsere Mandantin daraufhin wegen mehrfacher Körperverletzung durch Unterlassen an. Der Vorwurf war besonders schwerwiegend, da unsere Mandantin zudem den Schlaganfall einer Patientin nicht bemerkt hatte. Daher stand auch der Verdacht einer fahrlässigen Tötung im Raum. Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Strafverteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen herausarbeiten, die unsere Mandantin entlasteten. Anschließend wandte er sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die unzureichende Organisation der Schichtarbeit seitens des Krankenhauses hinwies. Da die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich jedoch weitere Zeugen befragt hatte, die unsere Mandantin zusätzlich belasteten, sollte unsere Mandantin zunächst in einer Hauptverhandlung aussagen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dagegen, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, indem er sich direkt an das Amtsgericht wandte. Da Rechtsanwalt Dietrich das Gericht von der gewissenhaften Arbeit unserer Mandantin in der Vergangenheit überzeugen konnte, wurde das Verfahren gegen einer geringe Geldauflage ohne eine Hauptverhandlung eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.

Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung

19. April 2021: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung – Freispruch nach mehrtägiger Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, ein ihm bekanntes 14-jähriges Mädchen unter Androhung der Verbreitung von ausgetauschten Nachrichten, sexuell genötigt und ins Gesicht geschlagen zu haben. Zudem soll er einer 18-Jährigen, mit der er zuvor Nachrichten ausgetauscht hatte, gedroht haben, ein Foto von ihr zu veröffentlichen und sie daraufhin mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt haben.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Berlin Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Zuvor hatte unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich genommen und ihn gebeten, ihn in der Hauptverhandlung zu verteidigen.  Nach Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen herausarbeiten. In der mehrtägigen Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, diese Widersprüche vor dem Gericht vorzutragen. Er konnte so die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen entkräften. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass etwaige andere Beweise fehlten, um die Tatbegehung mit Sicherheit nachzuweisen. So stimmte etwa die DNA-Probe unseres Mandanten nicht mit den auf der Kleidung der Zeugin aufgefundenen männlichen DNA-Spuren überein. Dem Gericht war es daher nicht möglich, unserem Mandanten die Tat nachzuweisen. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen. 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

10. Februar 2021: Strafverfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Körperverletzung ermittelte. Ihr wurde vorgeworfen, ihre Nachbarin geschubst zu haben. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und setzte sich anschließend mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung. In einem umfangreichen Schreiben schilderte Rechtsanwalt Dietrich, dass es einen solchen Vorfall nicht gegeben hat. Er setzte die Strafanzeige der Nachbarin zudem in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den die Nachbarin unserer Mandantin mit dieser seit geraumer Zeit führte und trug vor, dass nicht auszuschließen sei, dass es sich um eine Falschbelastung handle. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf die körperlichen Einschränkungen unserer Mandantin hin, die gar nicht in der Lage gewesen wäre, ihre körperlich weit überlegende Nachbarin zu schubsen. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweises eingestellt.