Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

05. April 2023: Diebstahl im Rewe – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unsere Mandantin den Kassenbereich der Selbstbedienungskasse mit den Waren verließ, ohne diese bezahlt zu haben, wurde sie vom Ladendetektiv aufgehalten. Daraufhin erhielt sie ein Schreiben von der Polizei Wiesbaden, in dem ihr Ladendiebstahl vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unsere Mandantin sofort einen telefonischen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.

Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

03. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Ladendiebstahls gegen eine geringe Geldauflage

In einer Filiale eines Kaufhauses in Berlin-Steglitz wurde unser Mandant von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie er mehrere Waren im Wert von 350,00 €, darunter auch ein Messerset, den Regalen entnahm und in seinen Stoffbeutel steckte. Unser Mandant wurde durch die Ladendetektive davon abgehalten, das Kaufhaus mit der unbezahlten Ware zu verlassen. Im Rahmen einer späteren polizeilichen Durchsuchung wurden in der Tasche unseres Mandanten weitere ungeöffnete Waren entdeckt, auch hinsichtlich dieser bestand ein Verdacht auf Diebstahl.

Aufgrund der entwendeten Messer bestand zudem der Verdacht auf einen Diebstahl mit Waffen, sodass unser Mandant den Diebstahl noch vor Ort zum Teil zugegeben hatte. Nachdem unser Mandant die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht und argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens. Er verwies dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Gegen Zahlung einer geringen Geldauflage konnte das Verfahren wegen Diebstahls daher eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

13. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Ein Ladendetektiv soll unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Waren in einem Geschäft in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen die Räumlichkeiten verließ. Unsere Mandantin hatte die Tat noch vor Ort gegenüber den Beamten gestanden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen Ladendiebstahls.

Da unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, kontaktierte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte er die schwierigen persönlichen Umstände unserer Mandantin, die zu dem Verhalten geführt hatten, darstellen. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren wegen Diebstahls daher gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

08. Oktober 2021: Ladendiebstahl aufgrund von Essstörung – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin wurde in einem Supermarkt von einem Mitarbeiter dabei beobachtet, wie sie einige Lebensmittel in ihre Handtasche steckte. An der Ladenkasse bezahlte sie dann den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens, jedoch nicht die versteckte Ware in ihrer Handtasche. Als die Polizei noch vor Ort ihr Auto durchsuchte, wurden noch weitere Waren gefunden, für die unsere Mandantin keinen Kassenzettel vorlegen konnte.

Da die Staatsanwaltschaft München daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin einleitete, bat unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach seiner Mandatierung in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München und regte an, das Verfahren einzustellen.  Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer langjährigen Essstörung unserer Mandantin differenzierter bewertet werden müsse. Er trug vor, dass unsere Mandantin an plötzlich auftretenden und nur schwer kontrollierbaren Essattacken leidet und bei dem Auftreten einer solchen stets zahlreiche Lebensmittel einkauft und zu sich nimmt. Da sich unsere Mandantin sehr für ihre Krankheit schämt und sie auch am Tattag große Angst hatte, dass ihre Krankheit von dem Kassenpersonal erkannt werden könnte, hatte sie nicht alle Waren auf das Kassenband gelegt. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin inzwischen jedoch in therapeutischer Behandlung befindet. Die Staatsanwaltschaft München war schließlich von den strafmildernden Umständen überzeugt und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – gegen eine geringe Geldauflage ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

24. Juni 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Ladendiebstahls

Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls, da sie gemeinsam mit einer anderen Person Bekleidungsgegenstände und andere Waren im Wert von insgesamt über 600,00 € aus einem Kaufhaus entwendet haben soll. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Rostock umgehend als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakte und insbesondere der beigefügten Videoaufnahmen des Kaufhauses beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Videoaufzeichnungen vor und wies darauf hin, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen werde. Die Staatsanwaltschaft Rostock sah weitere Ermittlungen daher als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

08. Februar 2021: Verfahren wegen Ladendiebstahls wegen Geringfügigkeit eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls, da er in einem Baumarkt einen Artikel an sich genommen hatte, um ihn ohne Bezahlung für sich zu behalten. Bereits im Büro des Ladendetektivs hatte unser Mandant den Vorwurf auch eingeräumt. Unser Mandant kontaktierte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn nach einem kostenfreien Erstgespräch mit der Verteidigung in seinem Fall.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach Durchsicht dieser mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Diebstahls wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Diese Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich unter anderem mit dem geringen Wert des Artikels sowie der Tatsache, dass dem Baumarkt kein Schaden entstanden war, da unser Mandant den Artikel noch vor Ort bezahlt hatte. Weiter wies Rechtsanwalt Dietrich auf die emotionale Ausnahmesituation unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin und erläuterte die entsprechenden Hintergründe. Rechtsanwalt Dietrich nannte zusätzlich weitere Gründe, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Ladendiebstahls anregungsgemäß ein.