Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

21. September 2023: Fälschung eines Parkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Bewohnerparkausweis selbst handschriftlich für die nächsten zwei Jahre verlängert zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Durchsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei legte er ausführlich dar, dass es im Zuge der Corona-Pandemie häufig zu Terminengpässen in den Bürgerämtern gekommen ist und es sich folglich schwer gestaltete, einen Parkausweis zu erneuern.

Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Drogenhandel

13. September 2023: Handel mit Haschisch und Amphetaminen – Bewährung trotz wiederholter Verstöße und Haftstrafe

Unser Mandant ist bereits wiederholt vorbestraft und wurde insbesondere schon zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, als der die Haftstrafe absaß. Ihm wurde vorgeworfen, große Mengen an Haschisch und Amphetaminen verkauft zu haben. Dies wurde von einem angeblichen Käufer gegenüber der Polizei Stendal ausgesagt.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht genügend Anhaltspunkte gibt, um unseren Mandanten wegen dem Handel mit Haschisch anzuklagen. Dabei legte er dar, dass zum einen bei einer Wohnungsbesichtigung keine Betäubungsmittel gefunden wurden und zum anderen die als Beweismittel angesehenen Gegenstände nicht als aussagekräftig zu sehen sind. In diesem Punkt erwirkte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Verhandlung bezüglich des Haschischs nicht eröffnet wurde. Anschließend konnte er in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe für unseren Mandanten erwirken, obwohl dieser durch vorherige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Ausführung eines Raubes bereits eine Haftstrafe verbüßen musste.

05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant hat aufgrund seiner Kleptomanie viele Gegenstände über einen längeren Zeitraum gestohlen. Dabei handelt es sich um mehr als 200 Sachen, mit größtenteils hohen Wert. Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dieterich und bat ihm um rechtlichen Beistand. Unser Mandant wünschte eine Selbstanzeige, um sein Gewissen zu erleichtern. Rechtsanwalt Dietrich klärte ihn über die Risiken einer Selbstanzeige auf, insbesondere darüber, dass eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls drohen könnte. Trotz dieser Risiken bestand unser  Mandant auf die Selbstanzeige. Mittlerweile hatte er sich seiner Familie offenbart und sich therapeutische Hilfe gesucht.

In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant an einer psychischen Erkrankung leidet und ihm gegenüber Reue geäußert hat. Außerdem kam die Initiative zur Anzeige von unserem Mandanten selbst und er ist bereit alle Gegenstände herauszugeben.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aufgrund des reuevollen Verhaltens unseres Mandanten gegen eine Geldauflage ein.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses

30. August 2023: Verkauf von Paketen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, Pakete die er auszutragen hatte, an einen anderen verkauft zu haben. In den Paketen befanden sich Technikgeräte und es entstand ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro. Nachdem unser Mandant gegenüber der Polizei Berlin und seinem Arbeitgeber bereits alles zugegeben hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich ging gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berufung, welches unseren Mandaten zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilte. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant sich in einer finanziellen Notsituation befunden hat und ihm gegenüber Reue geäußert hat.

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. August 2023: Bedrohung eines Polizeibeamten – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Bedrohung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen sich nicht im Dienst befindlichen Polizeibeamten, mit Gewalt und dem Tod gedroht zu haben. Auch soll er abfällige Aussagen über Polizisten getätigt haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Aussagen der anzeigenden Person in mehreren Punkt falsch waren. Dieser erweckte den Eindruck, dass er und unser Mandant sich nicht kennen würden, wobei sie fast direkte Nachbarn sind. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich auch um einen Racheakt handeln könnte, da unser Mandant ihn vor ein paar Jahren wegen Nötigung angezeigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung

27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unser Mandant wurde durch die Polizei beschuldigt, seine Ex-Freundin mehrmals geschlagen und vergewaltigt zu haben. Erschüttert über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich

im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie

26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt kinderpornographische Schriften auf Twitter verbreitet zu haben. Durch Zurückverfolgen der genutzten IP-Adresse kamen die Strafverfolgungsbehörden auf die Wohnanschrift unseres Mandanten und machten ihn zum Tatverdächtigen.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.

Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.