Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

06. Juni 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich eines allgemeinen Verstoßes mit Cannabis strafbar gemacht zu haben. Als Beamte das Zimmer des WG-Mitbewohners unseres Mandanten durchsuchten, fiel einem Polizeibeamten eine Sporttasche mit Betäubungsmittel-suspekten Substanzen im Zimmer unseres Mandanten auf. Nachdem der Beamte daraufhin eine Durchsuchung im Zimmer unseres Mandanten erwirkte, wurden weitere Vorratsgläser mit Cannabis aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Aktenansicht. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dabei wies er darauf hin, dass das Zimmer unseres Mandanten nicht abgeschlossen war und einer der Mitbewohner oder Gäste, das Cannabis dort deponiert haben kann. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Sporttasche mit dem Cannabis nicht so wie vom Polizeibeamten beschrieben, aufgefunden werden konnte und zeigte das anhand eines Bildes des Zimmers unseres Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gem. § 184b StGB

31. Mai. 2023: Briefe mit Kinderpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Besitzes von Kinderpornographie gem. § 184b StGB von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. In dem Schreiben wurde ihm vorgeworfen, bei einem Briefverkehr um kinderpornographische Lichtbilder gebeten und diese zugesandt bekommen zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden dann weitere kinderpornographische Bilder im Sinne des § 184b StGB aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant ihm gegenüber sein falsches Verhalten einsah und bereits eine Verhaltenstherapie durchführte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Anzahl von aufgefundenen Bildern hin. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, die Strafsache gegen eine kleine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

25. Mai. 2023: Vorlegen eines falschen Rezepts in der Apotheke – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen ein gefälschtes Rezept für Tabletten gegen Schlafstörungen in der Apotheke vorgezeigt und sich dadurch wegen Urkundenfälschung und Betrugs strafbar gemacht zu haben. Die Apothekerin hegte auf Grund des fehlenden Arztstempels Zweifel an dem Rezept. Bei einer Rücksprache mit der Arztpraxis konnte außerdem festgestellt werden, dass es die Konstellation an Ärzten, die auf dem Rezept zu erkennen war, seit Jahren nicht mehr gibt. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant anschließend an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant das Rezept von einem befreundeten Arzt bekam, der einst in der Praxis arbeitete. Auf Grund seiner Approbation ging unser Mandant davon aus, dass dieser Rezepte ausstellen darf. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs hier ausscheidet, da es sich um kein Kassenrezept handelt.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin das wegen Urkundefälschung und Betruges geführte Verfahren einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

17. Mai. 2023: Vergewaltigung im Schlaf – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde Vorgeworfen mit einer Frau, die er über einen Escort-Service kennenlernte, vergewaltigt zu haben. Diese sagte aus, dass unser Mandant mit ihr Geschlechtsverkehr hatte während die schlief. Außerdem soll er davon Aufnahmen gemacht haben, mit derer Veröffentlichung er anschließend gedroht haben soll. Diese reichte sie bei ihrer Anzeige mit ein.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen. Bei der Auswertung des Videos gab es Hinweise darauf, dass die Frau nicht schlief, wodurch Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an ihrer Aussage erregen konnte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

09. Mai. 2023: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, einen gefälschten Impfausweis gebraucht zu haben. Als sie sich bei der Apotheke einen QR Code für einen digitalen Impfausweis abholen wollte, konnte die Apothekerin die Chargennummer der Impfung nicht im System finden. Unsere Mandantin suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

03. Mai. 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt,  eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Durch eine an sein Auto angebrachte Vignette war er ohne weitere Gebühren berechtigt, in einem bestimmten Bereich zu parken. Bei einer Kontrolle der Bewohnerparkausweise sah die Vignette unseres Mandanten deutlich verändert aus. Eine anschließende Abfrage ergab, dass diese für ein anderes Kennzeichen zugelassen war. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erregte Rechtsanwalt Dietrich zum einen Zweifel daran, ob es sich vorliegend um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt und legte außerdem dar, dass nicht geklärt ist, wer diese an das Auto unseres Mandanten anbrachte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Urkundenfälschung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz oder sich verschaffen von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

26. April 2023: Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin des Besitzes oder sich verschaffen von Kinderpornographie nach § 184b StGB beschuldigt. Unser Mandant soll einen Account auf einer Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten gehabt haben und dort   Cartoon-Bilder favorisiert haben, die sexuelle Darstellungen mit Kindern zeigen und sich des Weiteren positiv gegenüber dem sexuellen Missbrauch von Kindern geäußert haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Diese konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.