Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Entziehung Minderjähriger

11. Dezember 2020: Entziehung Minderjähriger – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen des Straftatbestandes der Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren der Berliner Polizei geführt. Unser Mandant hatte zwei seiner Kinder von der Schule abgeholt und ist mit ihnen ins Ausland zu Verwandten gereist, obwohl dies mit der Mutter nicht abgesprochen war. Die Mutter befand sich zu der Zeit aufgrund eines Urlaubs ebenfalls im Ausland. Vom dortigen Aufenthaltsort nahm ein Verwandter unseres Mandanten in dessen Auftrag ein weiteres Kind von ihm gegen den Widerstand der Mutter mit. Zusammen mit seinen drei Kindern hielt sich unser Mandant dann für eine gewisse Zeit im Ausland auf. Die Mutter der Kinder stellte, nachdem sie wieder in Deutschland angekommen war, Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen der Entziehung Minderjähriger.

Nachdem das Verfahren seitens der Polizei abgeschlossen war, wurde es an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Zwischenzeitlich war bekannt geworden, dass sich unser Mandant wegen diverser Behördengänge ohne seine Kinder in Deutschland aufhalte. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer bestehenden Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen unseren Mandanten. Bei der nächsten Einreise nach Deutschland – dieses Mal in Begleitung seiner Kinder - wurde unser Mandant dann aufgrund des Haftbefehls am Flughafen in Berlin festgestellt und in Untersuchungshaft verbracht. Von dort nahm unser Mandant dann Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend eine mündliche Haftprüfung. Durch Rechtsanwalt Dietrich war dessen Ergebnis, dass der Haftbefehl aufgehoben und unser Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und verfasste, nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Beweislage an, die sich aufgrund fehlender glaubhafter Zeugenaussagen ergeben würde. Weiterhin gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Erfahrung der Untersuchungshaft bereits zu einer eindringlichen Läuterung unseres Mandanten geführt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich diesen Einlassungen an und stimmte einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht

11. Februar 2020: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht – Einstellung

In einer Einfamilienhaussiedlung in Berlin Reinickendorf wurde unser jugendlicher Mandant von einem Nachbarn beobachtet, wie er mit zwei Freunden auffällig ein Grundstück beobachtete. Als alle drei dann das Grundstück betraten, alarmierte der Nachbar die Polizei. Alle drei konnten auf dem Grundstück festgenommen werden, wobei bei unserem Mandanten mehrere Werkzeuge und Handschuhe aufgefunden wurden. An der Terrassentür wurden erhebliche Hebelspuren festgestellt. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben. Erst nachdem unser Mandant die Anklageschrift erhalten hatte, meldete er sich mit seiner Mutter bei Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb zeitnah die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war aufgrund der vermeintlich schwerwiegenden Straftat und bereits vorhandenen Einträgen im Erziehungsregister zunächst hierzu nicht bereit. In der Gerichtsverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals positive Umstände für unseren Mandanten vor. Nach einer längeren Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden und drei Beratungsgesprächen zur Berufsfindung einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht

28. Januar 2020: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht – Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Jugendschöffengericht eine Anklage wegen schweren Raubes zugestellt. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten einen Bekannten in dessen Wohnung unter Vorhalt eines Messers ausgeraubt zu haben. Mit der Anklage wurde unser Mandant aufgefordert einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden sollte.

Gemeinsam mit seiner Mutter erschien unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Interessenswahrnehmung. Rechtsanwalt Dietrich liess sich als Pflichtverteidiger beiordnen. Als Vorbereitung der Hauptverhandlung erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Aufgrund des schweren Tatvorwurfs war das Gericht hierzu nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung des Zeugen herausarbeiten, dass ein Tatnachweis wegen schweren Raubes schwierig sei. Insbesondere konnte nicht geklärt werden, ob die mitgenommenen Wertgegenstände bereits vor der Gewaltanwendung durch unseren Mandanten eingesteckt worden sind. Deshalb waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Prozessbetrug

01. April 2019: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl

04. Februar 2019: Einstellung nach Strafbefehl

Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen Nötigung, in dem er zur Zahlung von 450,00 Euro aufgefordert wurde. Anlässlich einer Auseinandersetzung um den gemeinsamen Sohn soll er in der Kita seines Sohnes in Berlin-Neukölln seine Ehefrau beschimpft und ihr gedroht haben.

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass keine neutralen Zeugen für die etwaige Beschimpfung durch unseren Mandanten vorhanden waren. Außerdem bestand zwischen den Eheleuten Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Demnach hatte die Frau unseres Mandanten gute Gründe, diesen falsch zu belasten. Nach Absprache mit unserem Mandanten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich deshalb mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten und trug seine Bedenken vor. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

14. September 2018: Raub, Diebstahl und Schwarzfahren – trotz mehrerer Vorstrafen lediglich Verwarnung

Gemeinsam mit anderen Jugendlichen hatte unser 15-jähriger Mandant in Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg wiederholt Fußgänger zunächst in ein Gespräch verwickelt, dann mit den Fäusten geschlagen und ausgeraubt. Außerdem hatte unser Mandant mehrfach Ladendiebstähle begangen und war über einen längeren Zeitraum schwarzgefahren.

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin mehrere Anklagen vor dem Jugendrichter. Das Gericht beabsichtigte, alle angeklagten Taten gemeinsam abzuurteilen und beraumte eine Hauptverhandlung an. Angesichts der Erheblichkeit der Tatvorwürfe und weil unser Mandant bereits vorbestraft war, schien eine Freiheitsstrafe in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Zu der Hauptverhandlung ist unser Mandant dann nicht erschienen. Daraufhin erließ der Richter einen Haftbefehl.

Um unserem Mandanten die drohende Verhaftung zu ersparen, führte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Gespräch mit dem Richter, in dem man die Möglichkeit einer Haftverschonung ins Auge fasste, wenn sich unser Mandant stellen würde. Jedoch erschien unser Mandant auch bei der Haftbefehlsverkündung nicht, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich erneut mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft sprach, um die Vollstreckung des Haftbefehls abzuwenden. Rechtsanwalt Dietrich erreichte dadurch die Anberaumung eines weiteren Termins vor dem Jugendgericht. Zu diesem Termin erschien unser Mandant schließlich, sodass auch die Hauptverhandlung stattfinden konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte in der Verhandlung ausführlich dar, dass unser Mandant zur Tatzeit durch seine familiäre Situation überfordert war, sein Leben in Zukunft aber besser in den Griff bekommen wolle. Obwohl unser Mandant bereits wegen mehrerer Taten vorbestraft und zu den vorangegangenen Terminen nicht erschienen war, wurde er vom Jugendrichter lediglich verwarnt.

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe trotz zweifachen Bewährungsbruchs

02. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe trotz zweifachen Bewährungsbruchs

Rechtsanwalt Dietrich hat unseren Mandanten in einer Strafsache wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Betruges vertreten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte deshalb Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen erhoben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits 10 Einträge im Bundeszentralregister insbesondere wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Sachbeschädigung, Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt hat. 

Er stand in zwei Verfahren unter Bewährung. Trotz dieser Vorstrafen hatte unser Mandant die Polizeibeamten beleidigt und einen Betrug begangen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in den letzten Monaten stabilisiert habe. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich entschuldigte sich unser Mandant bei den anwesenden Polizeibeamten und leistete gegenüber dem Betrugsgeschädigten in der Hauptverhandlung Schadensersatz. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb nochmals bereit, unserem Mandanten eine dritte Bewährungschance einzuräumen.