Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

30. November 2021: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht und Totalschaden am fremden Fahrzeug

Bei einem Wendemanöver in Berlin-Reinickendorf soll unser Mandant gegen ein fremdes parkendes Fahrzeug gefahren sein. Das laut hörbare Knirschen sowie den Aufprall hatten auch zwei unbeteiligte Zeugen bemerkt. Diese sollen den Fahrzeugführer anschließend dabei beobachtet haben, wie er lediglich sein eigenes Auto begutachtete und den Unfallort ohne weitere Maßnahmen verließ. Durch den Unfall entstand an dem parkenden Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Unfallflucht

Als sich die Polizei im Zuge der Ermittlungsarbeit nach dem Fahrzeughalter erkundigt hatte, soll die Lebensgefährtin unseres Mandanten eingeräumt haben, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der beobachteten Unfallflucht das Auto genutzt hatte. Auch stimmten die Angaben der Zeugen über das Erscheinungsbild des Fahrzeugführers mit dem unseres Mandanten überein. Nachdem unserem Mandanten die Vorladung als Beschuldigter zugestellt wurde, hatte er Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung. Er argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens, da sich unser Mandant nachdem er über den gegen ihn erhobenen Vorwurf erfahren hatte, kooperativ verhalten hatte. Die Schuld unseres Mandanten sei unter anderem deshalb als vergleichsweise gering anzusehen. Aus diesem Grund wurde das Verfahren auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer Schadenswiedergutmachung eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung

08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

30. September 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Unfallflucht und Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehung trotz mehrerer Vorstrafen

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt und ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Er soll im Stadtverkehr mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, daraufhin beschleunigt und davongefahren sein. Dies sollen neben dem Fahrer des anderen Pkws auch mehrere Beifahrer und ein unbeteiligter Zeuge beobachtet haben. An dem anderen Pkw entstand ein Schaden in Höhe von 5.000,00 €.  Deshalb wurde der Führerschein unseres Mandanten sichergestellt und seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Zudem war unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft, insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Betruges in zwei Fällen.

Er beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erklärte vor Gericht die Situation aus der Sicht unseres Mandanten und regte an, das Verfahren einzustellen und die Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben. Das Amtsgericht Tiergarten war aufgrund der Stellungnahme durch Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und einer geringen Geldauflage einzustellen. Auch hat unser Mandant noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten sowie seinen sichergestellten Führerschein wieder ausgehändigt bekommen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / Unfallflucht

19. August 2021: Fahrerflucht / Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens

Durch Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Unfallflucht vorgeworfen. In Berlin Reinickendorf hatte er mit seinem Taxi ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt und war davongefahren. Am anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von fast 3.000,00 €.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht auf und verwies auf das fortgeschrittene Alter unseres Mandanten. Auch konnte Rechtsanwalt darlegen, dass unser Mandant mittlerweile aufgehört hatte, Taxi zu fahren. In der vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf die entlastenden Umstände. Deshalb war das Amtsgericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

05. Juli 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Unfallflucht und einem Schaden von beinahe 1.500,00 €

Ein Zeuge hatte unseren Mandanten dabei beobachtet, wie er die Tür seines Fahrzeuges geöffnet und dabei gegen das neben ihm parkende Auto gestoßen haben soll. Hierdurch soll an dem fremden Fahrzeug ein Schaden in Höhe von fast 1.500,00 € entstanden sein. Nachdem unser Mandant versucht haben soll, den Schaden wegzuwischen, habe er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelte daher wegen Unfallflucht.

Da unserem Mandanten unklar war, wie er gegen die erhobenen Tatvorwürfe vorzugehen hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kempten in Verbindung und schilderte in einem umfangreichen Schreiben den Hergang des Geschehens. Da Rechtsanwalt Dietrich auch auf die persönlichen Umstände unseres Mandanten und den etwaigen Folgen einer Verurteilung für die Ausübung seines Berufes hinwies, war die Staatsanwaltschaft Kempten bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt

Da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort ermittelte, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem von ihr gemieteten Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit einem anderen Auto verursacht, und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die erforderlichen Feststelllungen ermöglicht zu haben.

Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.  

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit

07. Mai 2021: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß

Unser Mandant soll in Berlin-Charlottenburg mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen haben. Diese Ordnungswidrigkeit wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt „in Flensburg“ sanktioniert.

Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit dem Anhörungsbogen der Polizei auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und forderte bei der Bußgeldstelle dann Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Gegen den von der Bußgeldstelle gegen unseren Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich zudem Einspruch ein. Dennoch wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber auf die Widersprüche in der Ermittlungsakte hinweisen, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten schließlich dazu bereit war, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Auch entfiel dadurch die Eintragung eines Punktes, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.