Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Betrug

17. August 2021: Betrug mit einem Schaden von über 40.000,00 € - Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafe und laufender Bewährung

Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant wegen besonders schweren Betruges beschuldigt. Es soll hierbei ein Schaden von über 40.000,00 € entstanden sein.

Gemeinsam mit einer Mitbeschuldigten soll unser Mandant bei verschiedenen Unternehmen Waren mit der Absicht, die anfallenden Kosten nicht zu entrichten, bestellt haben. Dies soll sich wiederholt ereignet haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Rostock zudem eine gewerbsmäßige Tatbegehung der Beschuldigten angenommen hatte. Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs und seiner einschlägigen Vorstrafe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich regte gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock die Einstellung des Verfahrens im Wege einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens an. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich mehrmals an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Rückzahlung des entstandenen Schadens an die Unternehmen einzustellen. So war es möglich, eine weitere Verurteilung und einen Bewährungsbruch zu verhindern.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

23. Juli 2021: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz 35 Vorstrafen und Bewährungsbruchs in drei Fällen

Das Bundeszentralregister unseres Mandanten verzeichnete insgesamt 35 Vorstrafen, darunter zahlreiche Verurteilungen wegen Diebstahls, sowie wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten. Auch hatte er sich schon mehrmals in Haft befunden. Als unser Mandant erneut wegen Ladendiebstahls von Waren in Höhe von mehr als 1.000,00 € auffällig geworden ist und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) deshalb gegen ihn ermittelte, stand er noch wegen Diebstahls in drei Verfahren unter Bewährung.

Da ihm bei erneuter Verurteilung ein Bewährungswiderruf und eine mehrjährige Haftstrafe drohte, ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich bei seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verteidigen. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich räumte unser Mandant den Tatvorwurf ein. Rechtsanwalt Dietrich legte die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten vor dem Gericht dar. Das Amtsgericht verhängte daher lediglich eine kurze Freiheitsstrafe von 3 Monaten, welche allerdings zunächst angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernau legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein, sodass unser Mandant sich in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht erneut einlassen konnte. Hier machte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Frankfurt (Oder) auf die inzwischen eingetretene Besserung unseres Mandanten aufmerksam, hierzu konnte er insbesondere auf die positive Einschätzung seiner Bewährungshelfer verweisen. In der Berufungsinstanz wurde die Freiheitsstrafe unseres Mandanten daher abermals nur zur Bewährung ausgesetzt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. Juli 2021: Strafverfahren wegen Betrugs trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn wegen Betrugs ermittelte. Er soll über eBay ein Fahrzeug mit einer aktuellen HU-Bescheinigung versteigert haben, obwohl das Fahrzeug verkehrsunsicher gewesen sein soll.  Da der Käufer das Fahrzeug nach Erhalt in einer Werkstatt untersuchen lassen hatte, wobei zahlreiche gravierende Mängel, unter anderem am Motor, festgestellt worden waren, könne die von unserem Mandanten vorgelegte HU-Bescheinigung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main daher nur gefälscht gewesen sein.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unser Mandant keinerlei Mängel bewusst war, da er das Fahrzeug vor dem Verkauf in einer Autowerkstatt hat untersuchen lassen und auf diese Ergebnisse vertraut hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Frankfurt am Main zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin erneut mit einem Schreiben an das Amtsgericht Frankfurt am Main, in dem er alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen aufzeigte. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen unseres Mandanten wurde eine Einstellung zunächst trotzdem abgelehnt. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Frankfurt am Main dann aber schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Verstoß gegen das BtMG

07. Juli 2021: Computerbetrug in 18 Fällen und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises

Das Amtsgericht Mannheim hatte einen Durchsuchungsbeschluss des WG-Zimmers unseres Mandanten angeordnet. Hintergrund dessen war, dass unserem Mandanten vorgeworden wurde, in 18 Fällen unbefugt erlangte Kreditkartendaten zur Buchung von Bahntickets über das Onlineportal der Deutschen Bahn genutzt zu haben. Die Tickets soll unser Mandant für sich selbst verwendet haben.

Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung wurden neben Festplatten und Laptops auch Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Deshalb meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich durch Akteneinsicht zunächst einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffte. Mit einem Schreiben wandte er sich daher an die Staatsanwaltschaft Mannheim, in welchem er beantrage, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft aufzeigen, dass die Bestellungen nicht zwingend durch unseren Mandanten durchgeführt worden mussten. Vielmehr hätte unter Umständen auch ein Dritter den Account unseres Mandanten für die Buchungen nutzen können. Folglich musste die Staatsanwaltschaft auf Antrag von Rechtsanwalt das Verfahren mangels Tatverdachts einstellen. Auch das Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes wurde auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

02. Juli 2021: Diebstahl von 500,00 € - Einstellung in zweiter Verhandlung

Der ehemalige Arbeitgeber hatte unsere Mandantin bei der Polizei in Auerbach angezeigt, weil unsere Mandantin 500,00 € von ihm gestohlen haben soll. Unsere Mandantin soll gegenüber dem Arbeitgeber den Diebstahl eingeräumt und die 500,00 € zurückgezahlt haben. Als weitere Beweismittel benannte der Arbeitgeber eine weitere Mitarbeiterin. Auch gegenüber der Mitarbeiterin soll unsere Mandantin den Diebstahl zugegeben haben. Auch reichte der Arbeitgeber eine Mail ein, in welcher unsere Mandantin sich für den Diebstahl entschuldigt haben soll. Die weitere Arbeitgeberin bestätigte in einer Zeugenvernehmung die Aussagen ihres Arbeitgebers.

Bereits im Ermittlungsverfahren bestritt Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Plauen den Diebstahl. Etwaige Erklärungen hatte unsere Mandantin nur deshalb abgegeben, weil sie so hoffte, ihren Arbeitsplatz zu retten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab, weil offensichtlich unsere Mandantin bereits bei zwei früheren Arbeitgebern in den Verdacht geraten war, Diebstähle begangen zu haben. Deshalb wurde Anklage vor dem Amtsgericht Auerbach erhoben und eine Verhandlung durchgeführt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Auerbach konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals den Sachverhalt darlegen. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den eingetretenen Zeitablauf. Schließlich waren die Staatsanwaltschaft Plauen und das Amtsgericht Auerbach bereit, das Verfahren gegen eine kleine Geldzahlung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung

28. Juni 2021: Schwarzfahren in mehreren Fällen – Freiheitsstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt

Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen gestellt worden, da er bei einer Fahrausweiskontrolle in der Berliner Straßenbahn wiederholt keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unser Mandant in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung, Raub, Unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln und Erschleichen von Leistungen in mehreren Fällen verurteilt worden war.

Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant zunächst ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hätte somit drei Monate im Gefängnis verbringen müssen.

Unser Mandant wandte sich nach der Verkündigung des Urteils daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein und konnte das Landgericht Berlin in der Hauptverhandlung schließlich erfolgreich davon überzeugen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe doch zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh. 

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

24. Juni 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Ladendiebstahls

Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls, da sie gemeinsam mit einer anderen Person Bekleidungsgegenstände und andere Waren im Wert von insgesamt über 600,00 € aus einem Kaufhaus entwendet haben soll. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Rostock umgehend als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakte und insbesondere der beigefügten Videoaufnahmen des Kaufhauses beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Videoaufzeichnungen vor und wies darauf hin, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen werde. Die Staatsanwaltschaft Rostock sah weitere Ermittlungen daher als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde mangels Tatnachweises eingestellt.