Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl
09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl
31. Januar 2023: Ex-Freundin bestohlen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Daraufhin schloss sich die Amtsanwaltschaft dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.
Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.
Fachanwalt für Strafrecht: Taschendiebstahl
17. November 2022: Taschendiebstahl durch „Jacke-Jacke“-Trick – Freispruch in der 2. Instanz
Nachdem unser Mandant in der ersten Instanz aufgrund seiner Vorstrafen zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte Berufung ein und zwang das Landgericht durch einen Beweisantrag, ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten einzuholen, das zu dem Ergebnis kommen wird, dass wesentliche Körper-und Gesichtsmerkmale der Person auf der Videoaufnahme mit den Merkmalen unseres Mandanten nicht übereinstimmen.
Ein nachvollziehbares und ausführliches Gutachten einer anthropologischen Sachverständigen stellte daraufhin fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der auf dem Video zu sehende Täter, der Angeklagte ist, sodass unser Mandant in der Hauptverhandlung freigesprochen wurde.
Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub
09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung
Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.
Fachanwalt für Strafrecht: Eingehungsbetrug
03. November 2022: Vorwurf des Betruges wegen nicht gezahlter Miete – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und die Ermittlungsakte anforderte. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die damalige Freundin unseres Mandanten diesem seinerzeit zugesagt hatte, die Miete für die Wohnungen zu übernehmen. Bei einer der Wohnungen handelte es sich sogar um die Eigentumswohnung einer Verwandten seiner Freundin. Als diese nicht rechtzeitig renoviert werden konnte, mussten unser Mandant und seine Freundin übergangsweise eine andere Wohnung im selben Haus anmieten. Ihrem Versprechen, die Miete für diese Wohnung zu bezahlen, war die Freundin unseres Mandanten aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht nachgekommen. Da auch unser Mandant zu diesem Zeitpunkt in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebte, wurde die Miete nicht beglichen. Dass dies von unserem Mandanten von vorneherein beabsichtigt war, könne die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Zeitablaufes von fünf Jahren nicht mehr beweisen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.