Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Bei einer Fahrausweiskontrolle in der Regionalbahn, stellte der Fahrkartenkontrolleur die Überschreibung des ursprünglichen Datums auf der Fahrkarte unseres Mandanten fest und befand das Ticket für ungültig und zog es ein. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern  der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

31. Januar 2023: Ex-Freundin bestohlen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant soll aus der Wohnung seiner Ex-Freundin einen Kaschmir Schal entwendet haben, sowie trotz mehrfacher Aufforderung eine ihr gehörende Nespresso-Maschine nicht zurückgeben haben. Dabei soll unser Mandant den Vorfall ihr gegenüber schon eingeräumt haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Daraufhin schloss sich die Amtsanwaltschaft dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung

Nachdem unser Mandant als Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus angestellt wurde, sichtete die Leitstelle des Kaufhauses die Aufnahmen der Videokameras, da es zu Warenfehlbeständen gekommen war. Auf diesen hat man unseren Mandanten gesehen haben, wie er mit leeren Taschen in die Geschäfte des Kaufhauses ging und anschließend mit gefüllten Taschen das Geschäft verließ. Als er anschließend mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, räumte er ein, Artikel in einem Wert von ca. 15.000,00 € aus dem Kaufhaus entwendet zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten diverse hochwertige Bekleidungsgegenstände aufgefunden werden. Der Wert der Waren belief sich dabei auf mehrere Tausend Euro.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.

Fachanwalt für Strafrecht: Taschendiebstahl

17. November 2022: Taschendiebstahl durch „Jacke-Jacke“-Trick – Freispruch in der 2. Instanz

Unserem Mandanten, der bereits mehrmals wegen Diebstahls verurteilt wurde, wurde vorgeworfen, einem anderen durch den „Jacke-Jacke“-Trick 3.200,00 € in einem Restaurant aus der Jacke entwendet zu haben. Auf einer Überwachungskamera konnte man erkennen, dass ein Mann in einem Restaurant durch seinen Jackenärmel in die Tasche des Zeugen greift und Geld herausholte. Nach Auswertung des Videomaterials wurde unser Mandant aufgrund ähnlichen Aussehens als Tatverdächtiger ausgemacht. Ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren als Taschendiebstahlsfahnder arbeitet, erkannte unseren Mandanten an seinem Aussehen und Modus operandi wieder. Unser Mandant bestritt jedoch, dass er die Person auf dem Video ist.

Nachdem unser Mandant in der ersten Instanz aufgrund seiner Vorstrafen zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte Berufung ein und zwang das Landgericht durch einen Beweisantrag, ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten einzuholen, das zu dem Ergebnis kommen wird, dass wesentliche Körper-und Gesichtsmerkmale der Person auf der Videoaufnahme mit den Merkmalen unseres Mandanten nicht übereinstimmen.

Ein nachvollziehbares und ausführliches Gutachten einer anthropologischen Sachverständigen stellte daraufhin fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der auf dem Video zu sehende Täter, der Angeklagte ist, sodass unser Mandant in der Hauptverhandlung freigesprochen wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub

09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Flüchtlingswohnung. Hier lernte er die Zeugin kennen, mit der er eine Liebesbeziehung begann. Nachdem er herausfand, dass die Zeugin auch zu anderen Männern eine sexuelle Beziehung hatte, wollte sich unser Mandant von ihr trennen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Nur wenige Tage danach zeigte die Zeugin unseren Mandanten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubes bei der Polizei an. Sie behauptete, dass unser Mandant sie geschlagen und geschubst habe. Zudem habe er ihr an einem anderen Tag auf die Hand geschlagen, um ihr das Handy wegzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen unseren Mandanten.

Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.

Fachanwalt für Strafrecht: Eingehungsbetrug

03. November 2022: Vorwurf des Betruges wegen nicht gezahlter Miete – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges in zwei Fällen. Hintergrund des Verfahrens war, dass unser Mandant mit seiner Freundin im Jahr 2014 jeweils eine Wohnung im selben Haus angemietet und die geschuldete Miete nicht gezahlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unser Mandant bereits bei Abschluss der jeweiligen Mietverträge die Absicht hatte, die Miete niemals zu entrichten.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und die Ermittlungsakte anforderte. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die damalige Freundin unseres Mandanten diesem seinerzeit zugesagt hatte, die Miete für die Wohnungen zu übernehmen. Bei einer der Wohnungen handelte es sich sogar um die Eigentumswohnung einer Verwandten seiner Freundin. Als diese nicht rechtzeitig renoviert werden konnte, mussten unser Mandant und seine Freundin übergangsweise eine andere Wohnung im selben Haus anmieten. Ihrem Versprechen, die Miete für diese Wohnung zu bezahlen, war die Freundin unseres Mandanten aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht nachgekommen. Da auch unser Mandant zu diesem Zeitpunkt in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebte, wurde die Miete nicht beglichen. Dass dies von unserem Mandanten von vorneherein beabsichtigt war, könne die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Zeitablaufes von fünf Jahren nicht mehr beweisen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.