Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub

09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Flüchtlingswohnung. Hier lernte er die Zeugin kennen, mit der er eine Liebesbeziehung begann. Nachdem er herausfand, dass die Zeugin auch zu anderen Männern eine sexuelle Beziehung hatte, wollte sich unser Mandant von ihr trennen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Nur wenige Tage danach zeigte die Zeugin unseren Mandanten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubes bei der Polizei an. Sie behauptete, dass unser Mandant sie geschlagen und geschubst habe. Zudem habe er ihr an einem anderen Tag auf die Hand geschlagen, um ihr das Handy wegzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen unseren Mandanten.

Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.

Fachanwalt für Strafrecht: Eingehungsbetrug

03. November 2022: Vorwurf des Betruges wegen nicht gezahlter Miete – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges in zwei Fällen. Hintergrund des Verfahrens war, dass unser Mandant mit seiner Freundin im Jahr 2014 jeweils eine Wohnung im selben Haus angemietet und die geschuldete Miete nicht gezahlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unser Mandant bereits bei Abschluss der jeweiligen Mietverträge die Absicht hatte, die Miete niemals zu entrichten.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und die Ermittlungsakte anforderte. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die damalige Freundin unseres Mandanten diesem seinerzeit zugesagt hatte, die Miete für die Wohnungen zu übernehmen. Bei einer der Wohnungen handelte es sich sogar um die Eigentumswohnung einer Verwandten seiner Freundin. Als diese nicht rechtzeitig renoviert werden konnte, mussten unser Mandant und seine Freundin übergangsweise eine andere Wohnung im selben Haus anmieten. Ihrem Versprechen, die Miete für diese Wohnung zu bezahlen, war die Freundin unseres Mandanten aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht nachgekommen. Da auch unser Mandant zu diesem Zeitpunkt in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebte, wurde die Miete nicht beglichen. Dass dies von unserem Mandanten von vorneherein beabsichtigt war, könne die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Zeitablaufes von fünf Jahren nicht mehr beweisen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

29. September 2022: Gefälschter Behindertenausweises im Auto ausgelegt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Das Ordnungsamt war auf ein parkendes Auto aufmerksam geworden, in dem ein auffälliger Behindertenausweis lag. Es handelte sich nicht um einen originalen, sondern einen kopierten Behindertenausweis, bei dem ein Hologramm nachträglich aufgeklebt war. Unser Mandant wurde an dem Auto angetroffen und zu dem Behindertenausweis befragt. Der Ausweis gehörte nicht ihm, sondern seinem Vater. Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, den Ausweis gefälscht und in das Auto gelegt zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger für unseren Mandanten an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach dem Erhalt der Akte führte Rechtsanwalt Dietrich ein Gespräch mit unserem Mandanten und erklärte ihm das weitere Vorgehen. Nach der Akte war der Behindertenausweis eindeutig verfälscht. Da es sich allerdings um eine Kopie handelte, die verändert worden war, zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundeneigenschaft des Ausweises an. Zudem konnte er herausarbeiten, dass in einer Hauptverhandlung nur schwer geklärt werden kann, wer den Behindertenparkausweis in das Auto gelegt hatte. Das Auto wurde nicht nur von unserem Mandanten, sondern von der ganzen Familie genutzt. Mit diesen Argumenten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft. Diese war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. September 2022: Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges im Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft führte ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetruges gegen unseren Mandanten. Unser Mandant hatte Flüchtlingen Unterkünfte zur Verfügung gestellt und dafür einen pauschalen Betrag pro Bewohner und Monat von dem zuständigen Jobcenter erhalten. Für die Abrechnung musste sich der Vermieter nach Ablauf eines Monats schriftlich von den Mietern bestätigen lassen, dass diese im Mietzeitraum in der Unterkunft gewohnt hatte. Das Jobcenter fand heraus, dass einer der Bewohner in ein anderes Bundesland verzogen und die Rechnung unseres Mandanten nicht geändert worden war. Das Jobcenter ging davon aus, dass unser Mandant von dem Auszug des Bewohners wusste und dennoch für alle Personen weiter abgerechnet hatte.

Als unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Sozialleistungsbetruges erhalten hatte, stieß er bei seiner Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht auf Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn nach einem Erstgespräch mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er anregte, das Verfahren gegen unserer Mandanten einzustellen. Er begründete dies damit, dass unser Mandant keine Kenntnis von dem Auszug des Bewohners hatte. Weder der Bewohner selbst noch andere Bewohner hatten unserem Mandanten den Auszug mitgeteilt. Unser Mandant konnte aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Bewohner und aus zeitlichen Gründen auch nicht ständig zu kontrollieren, ob noch alle Personen in der Unterkunft lebten. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges

31. August 2022: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges - nach umfangreichen Schriftsatz mangels Tatnachweis eingestellt

Bei unserem Mandanten war eingebrochen worden. Er hatte die Polizei alarmiert und eine detaillierte Aufstellung über die ihm entwendeten Gegenstände gemacht. Darunter waren auch elektronische Geräte und Markenkleidung. Wenig später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Versicherungsbetruges von der Polizei. Diese hatte den Verdacht, dass unser Mandant den Einbruch vorgetäuscht hatte, um bei der Versicherung Geld für Gegenstände zu bekommen, die er nie besessen haben soll. Unser Mandant suchte nach einem Fachanwalt für Strafrecht und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich nach einem überzeugenden Erstgespräch mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten und durchgesehen hatte, fiel ihm auf, dass die Polizei von einem Versicherungsbetrug ausging, weil die Wohnung unseres Mandanten einen stark durchwühlten Eindruck gemacht hatte und auch sperrige Gegenstände gestohlen worden waren. Zudem war die Polizei bei Nachermittlungen zu technischen Geräten zu dem Schluss gekommen, dass diese bereits vor dem Einbruch verkauft worden seien.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Er verwies darauf, dass der Eindruck am Tatort auf eine professionelle Einbruchsbande deutete und unser Mandant keine falschen Angaben gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte zudem an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei, die unseren Mandanten als Zeugen vernommen hatte, obwohl sie ihn bereits des Versicherungsmissbrauchs verdächtigte. Offenbar sollte der Mandant sich unter die Berufung auf seine Wahrheitspflicht als Zeuge in Widersprüche zu den gestohlenen Artikeln verstricken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung

23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine Bank hatte bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie war von einem Autohaus um die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs gebeten worden. Bei Durchsicht der dazugehörigen Unterlagen war aufgefallen, dass der abgegebene Personalausweis und Aufenthaltstitel verändert waren. Da es sich um Ausweisdokumente von unserem Mandanten handelte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.