Referenz

05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant hat aufgrund seiner Kleptomanie viele Gegenstände über einen längeren Zeitraum gestohlen. Dabei handelt es sich um mehr als 200 Sachen, mit größtenteils hohen Wert. Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dieterich und bat ihm um rechtlichen Beistand. Unser Mandant wünschte eine Selbstanzeige, um sein Gewissen zu erleichtern. Rechtsanwalt Dietrich klärte ihn über die Risiken einer Selbstanzeige auf, insbesondere darüber, dass eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls drohen könnte. Trotz dieser Risiken bestand unser  Mandant auf die Selbstanzeige. Mittlerweile hatte er sich seiner Familie offenbart und sich therapeutische Hilfe gesucht.

In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant an einer psychischen Erkrankung leidet und ihm gegenüber Reue geäußert hat. Außerdem kam die Initiative zur Anzeige von unserem Mandanten selbst und er ist bereit alle Gegenstände herauszugeben.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aufgrund des reuevollen Verhaltens unseres Mandanten gegen eine Geldauflage ein.

 

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