Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

10. Oktober 2023: Diebstahl von Computern und Mobiltelefonen – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen Pakete mit Computern und Mobiltelefonen bei seiner Arbeit geklaut zu haben. Er soll von Überwachungskameras gefilmt worden sein, wie er zwei Pakete vom Band nimmt und wegbringt. Außerdem sind weitere Pakete, während seiner Arbeitszeit verschwunden. Insgesamt sind der Firma Pakete im Wert von mehreren Tausend Euro abhandengekommen.

Daher suchte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug er vor, dass unser Mandant auf dem Video nicht klar erkennbar ist und nicht geklärt werden kann, ob er die verschwundenen Pakete mitgenommen hat.

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

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