Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie

26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt kinderpornographische Schriften auf Twitter verbreitet zu haben. Durch Zurückverfolgen der genutzten IP-Adresse kamen die Strafverfolgungsbehörden auf die Wohnanschrift unseres Mandanten und machten ihn zum Tatverdächtigen.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.

Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

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