Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
26. Oktober 2023: Bildaufnahmen von Mitbewohnerin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich vor, dass der Ursprung der Videos nicht geklärt werden kann und der Vorwurf der Mitbewohnerin auch als Racheakt nach einem Streit zwischen Mitbewohnern gesehen werden kann. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
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