Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

26. Oktober 2023: Bildaufnahmen von Mitbewohnerin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen Kameras in der gemeinsamen Wohnung aufgestellt zu haben und seine Mitbewohnerin über einen Zeitraum von mehreren Jahren gefilmt zu haben. Dabei legte sie einen USB-Stick mit Videos vor, welche sie von dem Computer unseres Mandanten gezogen haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich vor, dass der Ursprung der Videos nicht geklärt werden kann und der Vorwurf der Mitbewohnerin auch als Racheakt nach einem Streit zwischen Mitbewohnern gesehen werden kann. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.