Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

26. September 2023: Beantragung der Corona-Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Strafanzeige von der Polizei Berlin wegen Computerbetrugs erhielt, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Corona-Soforthilfe unberechtigterweise beantragt und dabei bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem führte er aus, dass sich die Antragsformulare und die aufgeführten Voraussetzungen für die Soforthilfe stätig änderten. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass zu diesem Umstand die finanzielle Unsicherheit der Antragsteller dazu kommt und es so zu voreiligen Antragsstellungen kommen kann.

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stelle die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

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