Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung
Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
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