Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger
06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch
Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.
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