Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2017: Lediglich Geldstrafe trotz wiederholten Diebstahls und vorangegangener Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.

Aus der Schilderung ihrer persönlichen Lebensumstände wurde deutlich, dass unsere Mandantin berufstätig ist und über ein sicheres Einkommen verfügt. Die Diebstähle brachten ihr keine erheblichen finanziellen Vorteile. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich in dem Gespräch herausarbeiten, dass unsere Mandantin bei den Diebstählen immer von einem psychischen Zwang geleitet wurde. In dem Gespräch verfestigten sich im Ergebnis die Hinweise auf Kleptomanie.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft und machte deutlich, dass unsere Mandantin die Diebstähle nicht in böser Absicht begangen hatte, sondern unter einem kleptomanischen Zwang litt. Infolge dessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht trotz der Vorstrafen unserer Mandantin lediglich eine Geldstrafe verhängt.

Unsere Mandantin war sehr froh und bedankte sich bei Rechtsanwalt Dietrich mit folgenden Worten:

?Jeder glückliche Moment verdient Dankbarkeit. Lieber Herr Dietrich, ich möchte heute einem wunderbaren, verständnisvollen Menschen von ganzem Herzen danken und das sind Sie, Herr Dietrich, denn Sie haben mich nicht allein gelassen, sondern mir Zuversicht, Einfühlsamkeit und wertvolle Impulse geschenkt.

Für Ihre überaus großartige Unterstützung haben Sie mir strafrechtlich sehr professionell in Ihrer Tätigkeit als Strafverteidiger / Rechtsanwalt zur Seite gestanden. Dafür meinen überaus großen Dank an Sie.?

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