Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

08 September 2017: Unerlaubter Besitz von fast 40g Cannabis - Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße

Bei der Polizei war eine anonyme Anzeige eingegangen, in der schwere Vorwürfe gegen unseren Mandanten erhoben wurden. Neben Hinweisen auf Geldwäsche, Erpressung und Zwangsprostitution enthielt die Anzeige auch Andeutungen bezüglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Waffenbesitzes. Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung unseres Mandanten, aus der laut Durchsuchungsbericht bereits ein deutlicher Cannabisgeruch strömte und in der die Polizeibeamten tatsächlich fast 40g Cannabis und einige Waffen fanden. Aufgrund des Verdachts des Drogenhandels beschlagnahmte die Polizei nicht nur das gefundene Cannabis sondern auch sämtliche Privat- und Diensthandys unseres Mandanten.

Unser Mandant hatte von da an keinerlei Zugriff mehr auf seine Geschäftskontakte, was ihn als selbständigen Handwerksunternehmer zusätzlich belastete.

Aufgrund dieser Umstände beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich untersuchte daraufhin die Ermittlungsakte und wandte sich anschließend zunächst an die Staatsanwaltschaft und bat nachdrücklich darum, die Handys zeitnah herauszugeben. Auch schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht, das aufgrund der schnellen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft bereits nach wenigen Wochen einen Termin zur Hauptverhandlung angesetzt hatte. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln entkräften, indem er unter Verweis auf die Ermittlungsakte betonte, dass die dort aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen, um ein Handeltreiben annehmen zu können. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst Konsument von Cannabis ist. Die in seiner Wohnung gefundenen 40g Cannabis sollten ihm ausschließlich zum Eigenbedarf dienen, insbesondere könne unser Mandant durch den regelmäßigen Konsum seine starken Rückenschmerzen lindern. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass unser Mandant nach dem unerfreulichen Kontakt mit der Polizei und dem Vorwurf des Verstoßes gegen das BtMG bereit sei, in Zukunft auf das Cannabis zu verzichten und seine Schmerzen durch ein besonderes Entspannungstraining zu verringern. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die in der Wohnung unseres Mandanten sichergestellten Waffen nur Dekorationswaffen seien, die unser Mandant vor langer Zeit bei einer Wohnungsauflösung erhalten hatte.

Das Gericht war nach dieser Klarstellung des Sachverhalts durch Rechtsanwalt Dietrich bereit, von der Hauptverhandlung abzusehen und das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Somit blieben unserem Mandanten nicht nur die Gerichtsverhandlung sondern auch weitere strafrechtliche Konsequenzen erspart.

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