Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
02. August 2017: Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) - Einstellung des Verfahrens nach Strafbefehl trotz hohem Schaden
Diese war geprägt von großen finanziellen Sorgen und Zahlungsrückständen in erheblicher Höhe. Hinzu kam der Umstand, dass enge Familienangehörige unseres Mandanten kurze Zeit vor der Tat schwer erkrankt waren, was unseren Mandanten zusätzlich stark belastete. Am Tattag versuchte unser Mandant daher, seiner quälenden Situation durch Alkohol zu entfliehen. An den Diebstahl konnte er sich kaum erinnern, vielmehr nahm er das Geschehen wie einen Film wahr.
Rechtsanwalt Dietrich machte der Staatsanwaltschaft diese Ausnahmesituation unseres Mandanten mit einem umfangreichen Schriftsatz klar. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darauf hin, dass unserem Mandanten die Begehung eines Diebstahls grundsätzlich fernliegt. Vielmehr war die Entwendung des teuren Weins eine ungeplante Reaktion auf die belastende Lebenssituation, von der unser Mandant überfordert war. Rechtsanwalt Dietrich hob außerdem hervor, dass dem Kaufhaus gar kein Schaden entstanden ist, weil der Wein einbehalten wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich abschließend ausgeführt hatte, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen ist und sich die Lebensumstände unseres Mandanten inzwischen wieder verbessert hatten, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit entging unser Mandant einer möglichen Verurteilung
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