Referenz
Fachanwalt Strafrecht:
25. Juli 2017: Schwarzfahren in drei Fällen - Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht trotz Strafbefehl
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sprachen für diese Form der Verfahrenserledigung das kooperative Verhalten unseres Mandanten sowie weitere Umstände, die sich erst aus der Ermittlungsakte ergeben hatten.
Das Amtsgericht Tiergarten stimmte dem Vorschlag zu. Unser Mandant war hierüber froh, denn nun ist er nach dem Gesetz nicht schwarzgefahren und kann daher auch nicht mehr bestraft werden.
Wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden, hätte unser Mandant einen Eintrag in das Bundeszentralregister wegen des Erschleichens von Leistungen erhalten.
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