Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

30. Juni 2017: Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen

Unser Mandant wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) angeklagt. Die polizeilichen Ermittlungen begründeten den Verdacht, dass unser Mandant sogar gewerbsmäßig mit Drogen handelt. Dies stellt in der Regel einen besonders schweren Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dar. Zudem war unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft, sodass unter Berücksichtigung aller Umstände nun eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten war. Aufgrund dessen wurde unser Mandant aufgefordert, einen Verteidiger zu benennen. Andernfalls würde das Gericht einen Rechtsanwalt aussuchen und diesen bestellen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich gelesen und bereits im Vorfeld begünstigende Umstände für unseren Mandanten offen gelegt hatte, konnte er in der Hauptverhandlung zudem die positive Entwicklung unseres Mandanten darstellen. Statt der ursprünglich zu erwartenden Freiheitsstrafe wurde unser Mandant dann trotz seiner vielen belastenden Vorstrafen lediglich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

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