Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
30. Juni 2017: Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich gelesen und bereits im Vorfeld begünstigende Umstände für unseren Mandanten offen gelegt hatte, konnte er in der Hauptverhandlung zudem die positive Entwicklung unseres Mandanten darstellen. Statt der ursprünglich zu erwartenden Freiheitsstrafe wurde unser Mandant dann trotz seiner vielen belastenden Vorstrafen lediglich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.
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