Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
15. Mai 2017: Fahrerflucht nach Unfall mit fast 4.000,00 Euro Sachschaden - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
200,00 - zzgl. Verfahrenskosten verurteilt und zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Einziehung des Führerscheins angeordnet wurde. Zudem wurde eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von weiteren 8 Monaten ausgesprochen.
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder zur Einstellung gegen Geldauflage zunächst nicht bereit war, vereinbarte Rechtsanwalt Dietrich einen raschen Termin zur Hauptverhandlung.
Nachdem im Termin die Zeugen gehört worden waren und sich der Tatverdacht bestätigte, wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Folgen der Fahrerlaubnisentziehung für unsere Mandantin hin, die beruflich auf den Führerschein angewiesen war. Ihm gelang es nach ausführlicher Beratung, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft trotz des hohen Sachschadens und des Nachtatverhaltens unserer Mandantin davon zu überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von ebenfalls 1.200,00 - . Die Verfahrenskosten wurden ihr erlassen.
Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin in Bezug auf die ihr vorgeworfene Handlung als unschuldig. Unsere Mandantin erhielt den Führerschein noch im Gerichtssaal zurück und fuhr erleichtert nach Hause.
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