Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

10. Mai 2017: Zwei Ladendiebstähle - lediglich Geldstrafe trotz 13 Vorstrafen wegen Diebstahls

Unsere Mandantin ist bereits 13 Mal wegen Diebstahl vorbestraft. Im Bundeszentralregister sind Eintragungen wegen einfachen Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen räuberischen Diebstahls enthalten. Unsere Mandantin hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Freiheitsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Im vorliegenden Verfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, da sie wieder bei zwei Ladendiebstählen erwischt worden war.

In beiden Fällen wollte sie in zwei Kaufhäusern in Berlin Parfüm im Werte von jeweils über 300,00 - entwenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. Aufgrund der vielen Vorstrafen wegen Diebstahls drohte eine Gefängnisstrafe. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unsere Mandantin psychisch instabil sei und nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstähle begehen würde. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich eine Gelstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

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