Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG / Cannabis / Amphetamine / Besitz von Drogen
04. April 2017: Besitz von Cannabis und Amphetaminen beim Baumblütenfest - Einstellung gemäß § 31a BtMG
Dabei stellte er fest, dass die aufgefundenen Mengen eine Verfahrenseinstellung gemäß § 31a BtMG ohne Auflagen noch rechtfertigten. Zudem setzte er sich in einem Schriftsatz mit der aus seiner Perspektive ungerechtfertigten Durchsuchung der Kleidung unseres Mandanten auseinander - beim Baumblütenfest anwesende Freunde unseres Mandanten hätten die Herausgabe eines Ausweisdokuments ebenfalls ermöglichen können - , die zum Auffinden der Drogen geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich letztlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.
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