Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
28. März 2017: Bewährungsstrafe nach mehreren Online-Betrugstaten trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung
Der ursprüngliche Verteidiger unseres Mandanten hatte ihm nach Kenntniserlangung vom Tatvorwurf mitgeteilt, er - könne schon einmal die Koffer für das Gefängnis packen?. Daraufhin, entzog unser Mandant dem ursprünglichen Verteidiger das Mandant und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit dem Amtsgericht in Verbindung und legte schriftlich zahlreiche Beweisprobleme der Anklage dar. Vor dem Hauptverhandlungstermin regte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein informelles Vorgespräch mit dem Amtsgericht Norderstedt und der Staatsanwaltschaft Kiel an. Darin verwies er auf die zwischenzeitlich eingetretene Stabilisierung unseres Mandanten, der bis zum Hauptverhandlungstermin keine Straftaten begangen hatte. Auch führte er aus, dass aufgrund des zeitlichen Abstands von einem Jahr zwischen den Tathandlungen und der Hauptverhandlung der staatliche Strafanspruch gemindert sei.
In einem Vorgespräch erklärte die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragen zu wollen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Norderstedt schloss sich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung wäre auch ein Bewährungswiderruf wahrscheinlich
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