Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

24. März 2017: Betreiben einer Marihuana-Plantage - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in seiner Wohnung eine Marihuana-Plantage zu betreiben. Er war von seinem Nachbarn - einem Polizeibeamten - angezeigt worden, weil unser Mandant diesen nach einem Wasserschaden nicht in seine Wohnung lassen wollte. Zudem empfand der Polizeibeamte es als auffällig, dass unser Mandant stets die Rollläden heruntergelassen hatte und nach seinem Einzug die Tür - luftdicht? abgedichtet habe, wobei dennoch regelmäßig der Geruch von Marihuana im Treppenhaus zu bemerken war.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass diese Indizien keineswegs ausreichten, um einen Anfangsverdacht gegen unseren Mandanten zu bejahen.

Insbesondere konnte er nachweisen, dass die Tür bereits abgedichtet war, als unser Mandant die Wohnung bezog. Die heruntergelassenen Rollläden begründete Rechtsanwalt Dietrich damit, dass unser Mandant, der im Hochparterre wohnt und offensichtlich mit neugierigen Nachbarn zusammenwohnt, ein legitimes Interesse an Privatsphäre hat.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.

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