Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr
22. Februar 2017: Trunkenheit im Verkehr - niedrige Geldstrafe und Verzicht auf Entziehung der Fahrerlaubnis
Diese Strategie ging jedoch nicht auf. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten durch Strafbefehl zu einer hohen Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine fünfmonatige Sperre für deren Neuerteilung an.
Hiergegen wollte sich unser Mandant zur Wehr setzen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Er entsandte einen Mitarbeiter der Kanzlei an die Kreuzung, an der unser Mandant das Rotlicht missachtet haben sollte. Der Kanzleimitarbeiter stellte fest, dass es aus der Position der Polizeibeamten nicht möglich war, das Ampellicht der quer verlaufenden Fahrbahn einzusehen.
Im Termin vor dem Amtsgericht argumentierte Rechtsanwalt Dietrich zudem, dass das Ausscheren auf die linke Fahrbahnseite nicht notwendig auf den Alkoholkonsum, sondern vielmehr auf die Aufregung des Mandanten, der sonst nicht mit Polizeibeamten in Kontakt gerät, zurückzuführen sei. Aufgrund dieser Umstände war das Amtsgericht bereit, die Geldstrafe erheblich abzusenken. Vor allem aber sah es nun davon ab, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Somit konnte unserem Mandanten noch im Gerichtssaal der Führerschein wieder ausgehändigt werden. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.