Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gnadengesucht
06. Februar 2013 Umwandlung zahlreicher rechtskräftiger Freiheitsstrafen ohne Bewährung in Freiheitsstrafen mit Bewährung durch Gnadengesuch und nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Unsere Mandantin wurde u. a. wegen wiederholten Betrugs und Diebstahls durch das Amtsgericht Bühl (Baden-Württemberg) mehrfach rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafen konnten schließlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil unsere Mandantin mehrfach vorbestraft und zudem ohne Arbeitsplatz und Wohnung und durch immense Schulden belastet war. Im März 2012 erhielt unsere Mandantin eine Ladung zum Antritt der Freiheitstrafen. Daraufhin wandte sie sich telefonisch an Rechtsanwalt Dietrich, da dieser auf das Gnadenrecht spezialisiert ist.
Da in Gnadensachen wegen der drohenden Strafvollstreckung Eile geboten ist, fertigte Rechtsanwalt Dietrich zeitnah ein ausführliches Gnadengesuch, um eine vorläufige Einstellung der Vollstreckung der rechtkräftig ausgeurteilten Freiheitsstrafen zu erreichen. Zudem nahm er persönlich Kontakt zur Gnadenstelle sowie dem Rechtspfleger bei der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft auf, damit dieser auf die Anwendung von Zwangsmitteln verzichten möge. Mit diesem Engagement konnte Rechtsanwalt Dietrich bewirken, dass die Strafvollstreckung vorläufig eingestellt worden ist und unsere Mandantin die mehrjährige Haftstrafe zunächst nicht antreten musste.
Rechtsanwalt Dietrich gewann für unsere Mandantin dadurch mehrere Monate Zeit, um die persönlichen Verhältnisse unserer Mandantin zu ordnen. Er nahm unmittelbar Kontakt zum neuen Arbeitgeber unserer Mandantin auf und konnte erreichen, dass unsere Mandantin einen festen Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle erhielt. Außerdem vermittelte Herr Dietrich zwischen unserer Mandantin und ihrem Arbeitgeber, wodurch unserer Mandantin ein Arbeitgeberdarlehen ausbezahlt worden ist. Mit diesem Geld konnte unsere Mandantin einen Teil der Schulden tilgen, die Gegenstand ihrer strafrechtlichen Verurteilungen waren.
Während dieser mehrmonatigen Maßnahmen stand Rechtsanwalt Dietrich in ständigem Kontakt zur Staatsanwaltschaft und der Gnadenstelle. Aufgrund der regelmäßigen Tilgungen konnte in Absprache mit der Gnadenstelle eine Entscheidung in der Gnadensache für mehr als ein halbes Jahr hinausgezögert werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die persönlichen Verhältnisse unserer Mandantin geordnet.
In der Zwischenzeit hatte die Staatsanwaltschaft die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe beantragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte auf dieses Ziel hingearbeitet, denn im Beschluss über die Gesamtstrafe muss auch eine Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zu Bewährung erfolgen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft bis zuletzt eine Aussetzung zur Bewährung im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung abgelehnt, doch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in der mündlichen Anhörung vor dem Amtsgericht Bühl davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Bewährungsvoraussetzungen nunmehr erfüllte. Das Amtsgericht Bühl schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und setzte die Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung aus.
Auf diese Weise verhinderte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin trotz rechtskräftiger Freiheitsstrafen ohne Bewährung und einer fälligen Ladung zum Strafantritt nicht ins Gefängnis musste und nun weiter für ihre Familie sorgen kann.
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