Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Raub

01. Juni 2020: Raub – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten war ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin wegen des Verdachts des Raubes geführt worden. Er soll in Berlin-Siemensstadt zusammen mit einer anderen Person nach einer Taxifahrt dem Taxifahrer mehrmals gegen den Kopf getreten und diesem anschließend das Handy entwendet haben. Die Berliner Polizei kam auf unseren Mandanten als Beschuldigten, da dieser mit dem entwendeten Handy kurze Zeit nach der Tat telefonierte.

Die Angerufene konnte namentlich ermittelt und als Zeugin befragt werden. Diese gab dann den Namen unseres Mandanten als Anrufer an. Eine weitere Zeugin konnte durch die Anschrift, zu der sich unser Mandant und sein Begleiter angeblich hatten fahren lassen, ermittelt und dann zum Tatgeschehen befragt werden. Zuvor soll eine Gruppe von Leuten in zwei Taxis zu dieser Anschrift gefahren sein. Im zweiten Taxi sollen sich dabei unser Mandant und sein Begleiter befunden haben. Ferner wurde das Taxi kriminaltechnisch untersucht. Dabei wurden Spuren unseres Mandanten an einer der Türgriffe festgestellt. Weiterhin gab der Taxifahrer bei einer Wahllichtbildvorlage an, dass einer der abgebildeten Personen unserem Mandanten sehr ähnlich sehe. Unser Mandant hatte nach Zustellung der Beschuldigtenvorladung die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Rechtsanwalt Dietrich hatte zunächst Akteneinsicht beantragt und die umfangreiche Ermittlungsakte ausgewertet. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Rechtsanwalt Dietrich dann ausführlich dargestellt, warum der Tatvorwurf des Raubes nicht hinreichend begründet und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angemessen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung allerdings nicht und fertigte angesichts der Beweislage eine Anklageschrift aus. Das Verfahren wurde daraufhin vom Amtsgericht Tiergarten zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung unseres Mandanten zum Geschehen vor. Darin konnte unser Mandant darlegen, wie es dazu kam, dass er mit dem Handy nach der Tat telefonierte. Auch klärte er auf, wie seine Fingerabdrücke ans Taxi gelangt waren. Eine Tatbeteiligung bestritt unser Mandant jedoch. Zusätzlich zog Rechtsanwalt Dietrich die zeugenschaftlichen Aussagen in Zweifel. Insbesondere ging er darauf ein, dass der Taxifahrer sich bei der Wahllichtbildvorlage nicht sicher auf unseren Mandanten als Täter habe festlegen wollen. Die Aussage der zweiten Zeugin, die sich ebenfalls nicht auf unseren Mandanten als einen der Fahrgäste festgelegt hatte, nutzte Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich darstellen, dass ausreichend Zweifel daran bestünden, dass unser Mandant den Taxifahrer geschlagen und ihm sein Handy entwendet habe. Rechtsanwalt Dietrich regte daher erneut an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Sowohl Gericht und als auch Staatsanwaltschaft stimmten einer Einstellung zu.

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