Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant hatte sich als Schüler eines Oberstufenzentrums für ein Praktikum beworben und seine Bewerbungsunterlagen per E-Mail eingereicht. Bei der Durchsicht der eingereichten Dokumente stellte eine mit der Praktikumsstelle in Kontakt stehende Lehrerin fest, dass unser Mandant seine Zeugnisnoten „beschönigt“ hatte, um sich bessere Chancen auf den Praktikumsplatz zu verschaffen. Daraufhin erstattete die Schule Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten. In diesem Zusammenhang verlor unser Mandant auch seinen dortigen Ausbildungsplatz.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.

 

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.