Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

02. November 2023: Diss-Track gegen Mitschüler – Einstellung des Verfahrens durch erzieherische Maßnahme

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem anderen Beteiligten einen Diss-Track gegen einen Mitschüler geschrieben und aufgenommen zu haben und ihm diesen über einen Nachrichtendienst geschickt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete diese ausführlich aus. Bei einem Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich schilderte unser Mandant sein Bedauern über den geschriebenen Diss-Track und dass er derartiges in der Zukunft nicht mehr tun werde. Daraufhin verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die Einsicht unseres Mandanten hinwies. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant jugendlich ist und strafrechtlich bislang nicht verurteilt worden ist und somit die Schuld nicht als schwer zu sehen ist.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein und sah eine erzieherische Maßnahme als ausreichend an. Unser Mandant war über die Einstellung des Verfahrens ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

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