Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung

02. Oktober 2020: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Weil er sich seinem Neffen gegenüber sexuell übergriffig verhalten haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Unser Mandant soll seinen Neffen dabei in Berlin-Neukölln sexuell motiviert angefasst und dazu veranlasst haben, sich an seinem Geschlechtsteil selbst zu berühren. Auch wurde ihm vorgeworfen, seinen Neffen zum aktiven Oralverkehr gezwungen zu haben. Diese Aussagen machte der minderjährige Junge gegenüber der Polizei, nachdem er seiner Mutter zuvor von dem Vorfall erzählt hatte. Auch der Bruder des Neffen konnte diesen Vorfalls zeugenschaftlich bestätigen. Über die Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall war unser Mandant dementsprechend schockiert.

Umgehend suchte er deshalb die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich gleich als Strafverteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen des Geschädigten sowie seines Bruders. Beide konnten den Tathergang nicht lückenlos wiedergeben. Dadurch konnten strafrechtlich relevante Handlungen nicht hinreichend bestimmt und unserem Mandanten nicht eindeutig zugeordnet werden. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, der Neffe handelte aus Motiven der Rache oder Aufmerksamkeit. Auch hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich mit aller Klarheit hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen von Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren, antragsgemäß, mangels Tatnachweis ein. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er in der Vergangenheit wegen zwei weiterer Vergehen verurteilt worden und nun seit langer Zeit straflos geblieben war.

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