Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften

02. September 2019: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben. Er soll entsprechende Dateien mittels eines Nachrichtendienstes an eine andere Person verschickt bzw. sich mit dieser Person ausgetauscht haben. Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren geführt wird, suchte er umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Dabei fiel Rechtsanwalt Dietrich die Methode auf, wie die Polizei Berlin auf unseren Mandanten als Beschuldigten gekommen war. Auf dem Computer einer anderen Person wurden kinderpornografische Dateien gefunden, die er über den Nachrichtendienst mit unserem Mandanten getauscht haben soll. Die bei dem Nachrichtendienst hinterlegte E-Mail-Adresse soll dabei unserem Mandanten zugeordnet werden können. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen Schriftsatz, der insbesondere Zweifel daran säte, ob diese E-Mail-Adresse überhaupt zu unserem Mandanten gehöre und er mittels dieser kinderpornografische Schriften verbreitet hat. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.

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