Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

02. September 2020: Provisionsbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant arbeitete als Filialleiter einer Bank in Berlin Reinickendorf. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten vor, einen Kreditvertrag mit einem Kunden für einen Mitarbeiter in dessen Namen abgeschlossen zu haben. Dadurch würde dem Mitarbeiter eine Provision zufließen und die Bank zu Provisionszahlungen veranlasst. Unser Mandant als Filialleiter hätte darauf keinen Anspruch gehabt. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant von der Bank fristlos gekündigt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wurde, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Einsicht in die Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anregte. Der Mitarbeiter hatte den Vertragsabschluss zuvor vorbereitet und unserem Mandanten seine persönlichen Informationen übermittelt. Der Vertragsabschluss erfolgte aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters durch unseren Mandanten.

Da die Staatsanwaltschaft zunächst nicht dazu bereit war, erhob sie Anklage beim Amtsgericht. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen einmaligen Fehltritt unseres Mandanten handelt, den er wahrhaftig bedauert. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass die Konsequenzen des Strafverfahrens bereits zu diesem Zeitpunkt die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister seinen Lebensweg nachhaltig beeinträchtigen würde.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich diesen Ausführungen an und stellte das Verfahren, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein.

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