Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

03. April 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis

In Hamburg war gegen unseren Mandanten von der dortigen Polizei wegen Betrugs ermittelt worden. Unser Mandant war als Geschäftsführer einer Firma tätig gewesen, die sich auf den Verkauf von Produkten aus den Vereinigten Staaten in Deutschland fokussiert hatte. Für den entsprechenden Import der Waren wurden regelmäßig Speditionsfirmen beauftragt. Unserem Mandanten wurde nun in einem Fall vorgeworfen, eine Speditionsfirma beauftragt zu haben, obwohl er nicht vorgehabt haben soll, diese auch zu bezahlen. Dadurch soll er eine Lieferung erhalten haben, ohne dafür zu bezahlen. Die Speditionsfirma erstattete daher Anzeige gegen die Firma unseres Mandanten und ihm als Geschäftsführer. Umgehend mandatierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich.

Dieser setzte nach erfolgter Analyse der Ermittlungsakte einen Schriftsatz auf. Darin beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit dem hohen Auftragsvolumen und interner Zuständigkeitsprobleme in der Firma unseres Mandanten. Im Zuge dessen hatte das Zahlungsmanagement durch unseren Mandanten gelitten, wodurch ihm fristgerechte Vergütungen nicht mehr möglich waren. Auch war ihm aufgrund der Zuständigkeitsschwierigkeiten nicht aufgefallen, dass die Speditionsfirma nicht bezahlt worden war. Eine fehlende Täuschungsabsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich jedenfalls erfolgreich darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

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