Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
03. April 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis
Dieser setzte nach erfolgter Analyse der Ermittlungsakte einen Schriftsatz auf. Darin beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit dem hohen Auftragsvolumen und interner Zuständigkeitsprobleme in der Firma unseres Mandanten. Im Zuge dessen hatte das Zahlungsmanagement durch unseren Mandanten gelitten, wodurch ihm fristgerechte Vergütungen nicht mehr möglich waren. Auch war ihm aufgrund der Zuständigkeitsschwierigkeiten nicht aufgefallen, dass die Speditionsfirma nicht bezahlt worden war. Eine fehlende Täuschungsabsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich jedenfalls erfolgreich darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.