Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
04. Dezember 2019: Körperverletzung in Beziehung – Freispruch in Hauptverhandlung
In der angesetzten Hauptverhandlung wollte die Ehefrau keine Angaben zum Tatgeschehen mehr machen. Deshalb versuchte das Gericht, die mittelbaren Zeugen (Polizisten und Ärzte) als Beweismittel für eine Verurteilung zu nutzen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass diese Aussagen gesperrt seien. Die Amtsanwaltschaft ging von der Verwertbarkeit aus. Das Amtsgericht musste sich schließlich den von Rechtsanwalt Dietrich vortragenden Argumenten gegen eine Verwertung anschließen. Deshalb wurde unser Mandant frei gesprochen.
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