Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

04. Dezember 2019: Körperverletzung in Beziehung – Freispruch in Hauptverhandlung

Unser in Scheidung lebender Mandant soll im Rahmen der Trennung seine Ehefrau mehrmals geschlagen und Sachen von ihr zerstört haben. Die Ehefrau hatte wiederholt bei der Polizei und bei Ärzten ausgesagt. Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erhoben.

 In der angesetzten Hauptverhandlung wollte die Ehefrau keine Angaben zum Tatgeschehen mehr machen. Deshalb versuchte das Gericht, die mittelbaren Zeugen (Polizisten und Ärzte) als Beweismittel für eine Verurteilung zu nutzen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass diese Aussagen gesperrt seien. Die Amtsanwaltschaft ging von der Verwertbarkeit aus. Das Amtsgericht musste sich schließlich den von Rechtsanwalt Dietrich vortragenden Argumenten gegen eine Verwertung anschließen. Deshalb wurde unser Mandant frei gesprochen.

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