Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

04. Juni 2024: Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit - Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamte beobachteten unseren Mandanten mit seiner Freundin dabei, wie sie Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit hatten. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen unseren Mandanten wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nach § 183a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. 

Nachdem unser Mandant wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Zeugenaussagen der Polizei darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht mit Passanten rechnete, die ihn und seine Freundin während des Geschlechtsverkehrs bemerken und sich dadurch belästigt fühlen würden.
Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant während des Vorfalls erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

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