Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen einer einfachen Körperverletzung wurde gegen unseren Mandanten in Alt-Hohenschönhausen von der Berliner Polizei ermittelt. Er soll seine Tochter während eines Streitgesprächs auf den Mund gehauen haben. Das Geschehen wurde von der Mutter, welche getrennt von Vater und Tochter lebt, zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Polizeibeamten vernahmen im weiteren Verlauf sowohl die Mutter als auch die Tochter zu dem Geschehen.

Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

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