Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

05. Juli 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Unfallflucht und einem Schaden von beinahe 1.500,00 €

Ein Zeuge hatte unseren Mandanten dabei beobachtet, wie er die Tür seines Fahrzeuges geöffnet und dabei gegen das neben ihm parkende Auto gestoßen haben soll. Hierdurch soll an dem fremden Fahrzeug ein Schaden in Höhe von fast 1.500,00 € entstanden sein. Nachdem unser Mandant versucht haben soll, den Schaden wegzuwischen, habe er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelte daher wegen Unfallflucht.

Da unserem Mandanten unklar war, wie er gegen die erhobenen Tatvorwürfe vorzugehen hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kempten in Verbindung und schilderte in einem umfangreichen Schreiben den Hergang des Geschehens. Da Rechtsanwalt Dietrich auch auf die persönlichen Umstände unseres Mandanten und den etwaigen Folgen einer Verurteilung für die Ausübung seines Berufes hinwies, war die Staatsanwaltschaft Kempten bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

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